Spezialfall

Achtung: Ohne Hinflug kann Rückflug verfallen!

Ombudsfrau
03.08.2026 08:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Den Hinflug verfallen lassen, den Rückflug aber trotzdem antreten wollen – eine eher seltene Konstellation, die für Reisende unangenehme Folgen haben kann. Diese Erfahrung musste auch ein Ehepaar aus dem Waldviertel machen.

Eigentlich wollten Norbert G. und seine Frau mit einer Kreuzfahrt Schottland und Island erkunden. Doch kurz vor dem Abflug wurde Frau G. am Flughafen Wien ohnmächtig und knallte vor den Augen ihres Mannes mit dem Kopf auf den Steinboden. „Ein großes Lob an das Rettungssystem am Flughafen Wien. Innerhalb von zwei Minuten war eine Dame da, die die Rettungskette in Gang setzte“, erinnert sich der Niederösterreicher. Statt nach Schottland ging es an diesem Tag zunächst ins Krankenhaus.

Kreuzfahrtschiff mit Verspätung erreicht
„Zum Glück hatte meine Frau nur eine Gehirnerschütterung und eine riesige Beule am Hinterkopf. Daher wurde sie noch am selben Tag nach Hause entlassen“, erinnert Herr G. weiter. „Da meine Frau einen Dickschädel hat, bestand sie darauf, dass wir dem Kreuzfahrtschiff am nächsten Tag hinterherfliegen.“

Herr G. buchte zwei neue Flüge und informierte das Kreuzfahrtunternehmen, das einem späteren Zustieg der beiden Passagiere zustimmte. Nach eigenen Angaben verständigte der Niederösterreicher außerdem Austrian Airlines darüber, dass der ursprünglich gebuchte Hinflug nicht angetreten werden konnte.

Rückflug plötzlich ungültig
Nach einer wunderschönen Kreuzfahrt folgte kurz vor dem Heimflug jedoch die nächste unangenehme Überraschung: Herr und Frau G. durften den Flug von Hamburg nach Wien nicht antreten. „Man erklärte uns, dass der Rückflug automatisch storniert wird, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.“ Dem Ehepaar blieb schließlich nichts anderes übrig, als neue Tickets zu buchen und diese aus eigener Tasche zu bezahlen.

Kulanzlösung nach Anfrage
Austrian Airlines teilte auf Anfrage der Ombudsfrau mit, dass man keine Kenntnis davon gehabt habe, dass der Hinflug verfallen war. Nach den Beförderungsbedingungen seien Flugtickets grundsätzlich in der gebuchten Reihenfolge zu nutzen.

Dennoch zeigte sich die Fluglinie kulant: Herr und Frau G. erhalten nicht nur die Kosten für den ursprünglich gebuchten Rückflug ersetzt, sondern auch einen Teil des nicht genutzten Hinflugs rückerstattet.

Rückflug absichern
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) bestätigt, dass es bei manchen Fluggesellschaften entsprechende Regelungen gibt. Wird ein Hinflug nicht angetreten, storniert das System unter Umständen automatisch auch den Rückflug.

Wer in einer solchen Situation sicherstellen möchte, dass der Rückflug bestehen bleibt, sollte die Fluggesellschaft möglichst rasch informieren und sich idealerweise schriftlich bestätigen lassen, dass das Rückflugticket nicht verfällt.

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