Nach nur einem Jahr ist Klagenfurts einziges privates Institut für den Trauerfall schon ein Fall für das Insolvenzgericht – aus ungewöhnlichen Gründen.
Die Insolvenz eines Bestattungsinstituts ist auch für Masseverwalter Konrad Burger-Scheidlin Neuland: „Das kommt natürlich extrem selten vor. Aber jetzt gilt es, das ganze Unternehmen aufzudröseln, die Ansichten der Beteiligten zu hören und dann zu entscheiden, ob die Bestattung weiter geführt werden kann.“
Die Firmenstruktur der Kriegl KG aus Klagenfurt ist recht spannend: Denn es gibt in dem Ein-Personen-Betrieb einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter aus Tirol und ein vertretungsbefugtes Organ in Kärnten. Und die beiden Parteien können offenbar nach kurzer Geschäftsbeziehung nicht mehr miteinander, wie auch ein Strafprozess in der vergangenen Woche am Klagenfurter Landesgericht rund um den Vorwurf der „Nötigung und ungschmackigen Äußerungen“ über verschickte Leichenteile aufgezeigt hat.
Auch die Pleite könnte nun noch die Ermittlungsbehörden beschäftigen. Denn laut dem Gläubigerschutzverband AKV sei die Insolvenzursache laut „spärlichem“ Eigenantrag in „Malversationen des vertretungsbefugten Organs“ zu finden. Immerhin soll die Höhe der Passiva bei 172.000 Euro liegen – nicht unbedingt wenig für ein knappes Jahr am sensiblen Trauer-Markt.
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