Jener Afghane, der in Wien seine 15-jährige Tochter mit mehr als einem Dutzend Messerstichen beinahe getötet hatte, kämpfte am Mittwoch um die Reduktion der vom Erstgericht verhängten Strafe. Doch jetzt ist das Urteil rechtskräftig: lebenslange Haft! Die Richterin findet im Justizpalast klare Worte.
Anwalt Peter Philipp argumentiert bei der Berufungsverhandlung am Mittwoch aus vollem Herzen: „Das Erstgericht hat die Milderungsgründe nicht gewertet. Mein Mandant, der seit 23 Jahren in Österreich lebt und ununterbrochen arbeitete, ist unbescholten und war im Prozess reumütig geständig“, sagt er. „Zudem blieb es beim Versuch. Und sogar das Opfer selbst sagte beim Prozess: ,Hallo Papa, ich verzeihe dir. Am liebsten würd ich dich umarmen.’“
Das Erstgericht hat die Milderungsgründe nicht gewertet. Mein Mandant ist unbescholten und war im Prozess reumütig geständig.

Anwalt Peter Philipp
Bild: Anja Richter
„Familienschande“, weil Tochter einen Freund hatte
Auch dies sei von dem Geschworenengericht nicht gewertet worden – das den Mann im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Für eine furchtbare Tat am 24. November 2025, über die die „Krone“ ausführlich berichtet hat. Mit mehr als einem Dutzend Messerstichen hat der Afghane damals sein 15-jähriges Kind fast getötet, um „die Familienschande zu tilgen“. Denn das Mädchen hatte gegen seinen Willen einen Freund.
Der Fall hat auch eine generalpräventive Komponente: Eine Ermordung für die Herstellung der Familienehre wird in Österreich mit der Höchststrafe geahndet.
Die Richterin in der Urteilsbegründung
„Er ist ein Vater, der schwerste Gewalt gegen die eigene Tochter ausgeübt hat“, sagt die Oberstaatsanwältin im Berufungsprozess. Und in Richtung Philipp: „Sie betreiben Täter-Opfer-Umkehr, wenn Sie sagen, das Kind habe provoziert und Konflikte ausgelöst. Allein der hier sitzende Angeklagte ist verantwortlich und die Strafe ist gerechtfertigt.“
Zeuge berichtete von der Todesangst des Kindes
Das Urteil des Drei-Richterinnen-Senats ist eindeutig. Es bleibt bei Lebenslang und ist somit rechtskräftig. „Die Tat war heimtückisch, grausam und qualvoll“, so die Vorsitzende. Ein Zeuge habe sich im Landl an den unglaublichen Gewaltausbruch mit den Worten erinnert: „Die Schreie hörten nicht auf. Ich habe nie zuvor solche Schreie gehört“, hatte dieser von der schrecklichen Todesangst des Mädchens berichtet.
„Das Urteil ist spezialpräventiv gerechtfertigt“, sagt die Richterin. „Und darüber hinaus gibt es in dem Fall eine generalpräventive Komponente: Eine Ermordung für die Herstellung der Familienehre wird in Österreich mit der Höchststrafe geahndet.“


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