Steirer verurteilt

Fußballfan stand mit Nazi-Tattoos auf der Tribüne

Steiermark
21.07.2026 15:05

Ein SS-Totenkopf im Logo eines Fußball-Klubs quer über dem Rücken, ein Hakenkreuz im Nacken, eine Rune am Finger – all diese Tätowierungen präsentierte ein Steirer (53) oben ohne in einem bummvollen Fußballstadion und auf seiner (öffentlichen) Facebook-Seite. Das brachte ihm nun eine Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung ein.

„80 Jahre sind vergangen, seit das Verbotsgesetz beschlossen wurde, und immer noch wird der Nationalsozialismus weiter beworben und propagiert“, betont Staatsanwalt Otto Ferrari in seinen Eröffnungsworten. Und dabei gehe es nicht um die Gesinnung, sondern um die Verbreitung des NS-Gedankenguts, und das habe der Angeklagte mit seinen Tätowierungen getan.

„Er hat sie sich nicht nur stechen lassen, er hat sie auch öffentlich zur Schau gestellt. Er hat sie auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil und bei einem Fußballspiel präsentiert. Es ging ihm geradezu darum, den Nationalsozialismus zu bewerben. Und das rief die Polizei auf den Plan“, so der Ankläger.

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Er hat sich diese Tätowierungen nicht nur stechen lassen, er hat sie auch öffentlich zur Schau gestellt

Staatsanwalt Otto Ferrari

„Er ist mittlerweile auf einem guten Weg“
„Wenn wer mit solchen Tattoos herumgeht und das jemand sieht, reicht es für die Verbreitung“, gesteht Verteidiger Hermann Kienast unumwunden ein. Er hebt aber die triste Kindheit des Angeklagten im Rotlichtmilieu und im Heim sowie das Abrutschen in die Skinhead-Szene hervor. „Mittlerweile ist er aber auf einem guten Weg.“ Seit 2017 habe sich sein Mandant nichts mehr zuschulden kommen lassen, da gab es die letzte seiner 18 Vorstrafen.

„Warum diese Tätowierungen?“, will Richter Florian Farmer von dem Invaliditätspensionisten wissen, der von den Zehen bis zum Haaransatz tätowiert ist. „Das war ein Blödsinn. Ich hab mir leider nichts dabei gedacht. Das war fahrlässig von mir. Ich wusste ja, dass ich sie nicht zeigen darf.“

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Wenn Sie eine Familie gesucht haben, hätten Sie auch zu den Pfadfindern oder der Jungschar gehen können statt zu den Skinheads.

Richter Florian Farmer zum Angeklagten

„Beschloss, mir mein Leben stechen zu lassen“
„Das alles kostet ja auch ein Batzen Geld?“, interessiert den Richter weiter. „Ich habe eine Heimopferrente bekommen und beschlossen, mir mein Leben stechen zu lassen. Ich wollte mit allem abschließen, auch mit der Skinhead-Szene.“ – „Dass Sie es geschafft haben, herauszukommen?“ – „Ja, so ungefähr. Das war damals meine Familie, weil ich keine hatte.“ – „Aber wenn Sie eine Familie gesucht haben, hätten Sie auch zu den Pfadfindern oder der Jungschar gehen können“, lässt der Richter diese Ausrede nicht gelten.

Auf die Frage, ob er ein Nazi ist, antwortet der 53-Jährige, dass er sich als Patriot fühle. „Ich liebe dieses Land. Ich bin sicher kein Vorzeigebürger und habe trotzdem immer wieder Chancen bekommen.“ Jetzt wolle er nur, dass der Spuk vorbei ist.

Nach kurzer Beratung fällt die Entscheidung des Schwurgerichts: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Der Angeklagte legt Berufung ein: Er könne nicht ins Gefängnis, weil er sonst seine Wohnung verliert. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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