Schwere Vorwürfe

Zockte gescheiterter Lokalpächter Investoren ab?

Tirol
21.07.2026 06:00

Der Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb in den Tiroler Bergen endete für einen Deutschen (49) vor Gericht: Mithilfe von Investoren ließ der Pächter die Panoramaterrasse ausbauen – nur um später wieder hinausgeworfen zu werden. Nun musste er sich wegen schwerer Betrugsvorwürfen verantworten.

Schwere Betrugsvorwürfe gegen einen 49-jährigen Deutschen vor dem Innsbrucker Landesgericht. Der ehemalige Pächter eines Gastronomiebetriebs in Reith bei Seefeld soll unter anderem unter Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit eine 320 Quadratmeter große Panoramabar im Wert von knapp 100.000 Euro errichten haben lassen und drei Investoren um insgesamt 42.000 Euro geprellt haben.

Richterin Andrea Wegscheider hatte den Vorsitz beim Prozess.
Richterin Andrea Wegscheider hatte den Vorsitz beim Prozess.(Bild: Christof Birbaumer)

„Mein Mandant ist definitiv nicht der beste Unternehmer, aber er hat an das Projekt geglaubt“, hielt sein Verteidiger dagegen. Und tatsächlich entstand in der Verhandlung das Bild eines Mannes, der auf den Erfolg seines Gastronomietraums setzte, jede Menge Geld auftrieb – aber bitter scheiterte.

Luxus-Terrasse für 12.000 Euro
Besonders brisant: Die Luxus-Terrasse wurde von einem Bekannten des Angeklagten praktisch zum Selbstkostenpreis errichtet. Erhalten hat dieser allerdings nur eine Anzahlung von 12.000 Euro – also bloß einen Teil der Holzkosten.

Horrende Preise für Zimmer verlangt
Doch niemand der Geschädigten machte dem 49-jährigen Familienvater Vorwürfe. Vielmehr sorgte die Rolle des Liegenschaftseigentümers für Diskussionen im Gerichtssaal. Laut mehreren Zeugen habe dieser neu renovierte Zimmer einfach nicht vermietet oder zu horrenden Preisen angeboten und so das Projekt vereitelt. „Dieses wäre Gold wert gewesen, wenn der Vermieter seine Sache richtig gemacht hätte“, meinte ein Geldgeber. Doch der Eigentümer, der sich oft in Dubai aufhalten soll, war nicht einmal fürs Gericht greifbar.

Vom Vorwurf des Betrugs wurde der 49-Jährige am Ende freigesprochen. Verurteilt wurde er lediglich, weil er Sozialversicherungsbeiträge für Dienstnehmer nicht abgeführt hatte. Eine Zusatzstrafe blieb ihm aber erspart.

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