Die letzten Arteser

Tauziehen um alte Brunnen ist noch nicht beendet

Steiermark
20.07.2026 07:00

Ein paar hundert artesische Brunnen gibt es noch in der Steiermark. Das juristische Tauziehen um einige von ihnen ist noch nicht beendet. Gleisdorfer Anwälte konnten vor Kurzem Erfolge für Brunnenbesitzer erzielen. 

Es ist mittlerweile gut zehn Jahre her, als in Teilen der Ost- und Südoststeiermark die Wogen hochgingen: Die Behörden verordneten damals verstärkt das Verschließen von artesischen Brunnen, viele Besitzer wehrten sich dagegen. Es gab Proteste und Kundgebungen.

Arteser sind meist alte Brunnen, bei ihnen steigt das Wasser selbstständig, also ohne Pumpe, auf. Die Behörden orten darin eine Verschwendung von wertvollem Tiefengrundwasser (und sehen sich aufgrund der aktuellen Trockenheit bestätigt) – viele Besitzer sprechen hingegen von einem unzulässigen Eingriff in ihr Eigentum.

Anfang Mai 2015 fand in Söchau eine gut besuchte Protestveranstaltung der Arteserinitiative ...
Anfang Mai 2015 fand in Söchau eine gut besuchte Protestveranstaltung der Arteserinitiative statt.(Bild: Jakob Traby)

350 Brunnen müssen noch überprüft werden
Das Land Steiermark startete damals ein Aktionsprogramm, um den Rückbau der Brunnen zu fördern. Auch für Sanierungen gibt es Geld – meistens ist allerdings ein völliger Neubau notwendig. Das Programm läuft noch bis Ende 2027. Laut Auskunft des Landes gab es zu Beginn 2970 Arteser in der Steiermark. 2130 sind bereits verschlossen oder saniert, 27 gerade in Umsetzung. Knapp 350 müssen noch überprüft werden.

In einigen Fällen gehen die Brunnenbesitzer weiterhin gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaften vor – mitunter mit Erfolg, wie die Gleisdorfer Anwälte Klaus Rieger und Helfried Schaffer berichten. So stellte der Verwaltungsgerichtshof heuer in einem Fall fest, dass allgemein gehaltene Erwägungen nicht für einen Schließungsbescheid ausreichen. Sprich: Nur weil zum Beispiel bei vielen anderen Brunnen Rohre beschädigt sind, kann das nicht für alle angenommen werden. Der Einzelfall muss berücksichtigt werden, es muss zudem abgewogen werden, ob der Aufwand für eine Sanierung bzw. Verschließung verhältnismäßig ist. 

„Durch diese Entscheidung wachsen die Chancen, Arteserbrunnen zu erhalten“, sagt Rieger. Einen Freibrief gibt es aber nicht: Es braucht jedenfalls eine wasserrechtliche Bewilligung für den Brunnen (diese ist vielfach nicht vorhanden), auch der Zustand, die Bauweise und insbesondere die Art der Verrohrung spielen eine große Rolle.

Land sieht keine großen Auswirkungen
Auch beim Landesverwaltungsgericht gibt es schon Entscheidungen, bei denen eine gesonderte technische Begutachtung der Brunnen vermisst wurde und Bescheide daher aufgehoben wurden. Im Wasserressort des Landes sieht man durch diese Entscheidung keine großen Auswirkungen, das Programm wird weiter durchgeführt. Die Bezirkshauptmannschaften müssen ihre Bescheide aber jedenfalls genauer begründen. 

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