Gleich zweimal soll ein Waidmann Tiere aufgrund einer Verwechslung erschossen haben. Im Fall der Katze sogar in unmittelbarer Nähe von Häusern. Der Fall ging bis zum Höchstgericht, denn der Mann kämpfte darum, seinen Waffenschein zurückzubekommen.
Gegen einen Jäger aus dem Bezirk Leibnitz in der Steiermark wurde ein Waffenverbot verhängt. Er soll im Vorjahr gegen Mitternacht von seinem Hochsitz aus eine zweijährige Katze erschossen haben, nur 23 Meter von deren Zuhause entfernt. Laut Verwaltungsgericht gab der Jäger an, dass er die schwarz-weiße Fellnase am Waldrand mit einem Dachs verwechselt hätte. Das verwundete Tier habe sich dann in Richtung nach Hause geschleppt, ehe es verendete.
Katzenbesitzer hatte Vorahnung
Rund zwei Wochen vor der Tat machte der Eigentümer der Katze den Waidmann darauf aufmerksam, dass sich seine Katze üblicherweise auf der Wiese zwischen seinem Wohnhaus und dem Wald aufhalte, damit dieser sie nicht erschieße.
Dem geprüften Jäger müsse bekannt sein, dass nachts bei Dunkelheit Dachse nicht gejagt werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht
Denn: Der Jäger habe bereits einen Igel erschossen, den er ebenfalls für einen Dachs gehalten habe ...
Vor Gericht uneinsichtig
„Dem geprüften Jäger müsse bekannt sein, dass nachts bei Dunkelheit Dachse nicht gejagt werden dürfen“, stellte das Gericht fest. Zudem sei eine Schussabgabe in unmittelbarer Nähe von Häusern unzulässig. Die Verantwortung des Mannes sei „verharmlosend, uneinsichtig und widersprüchlich“ gewesen – weitere missbräuchliche Verwendung von Waffen zu befürchten.
Revision wird abgewiesen
Der Jäger wollte das Waffenverbot nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Das Höchstgericht wies diese jetzt aber mangels einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zurück. Das auferlegte Waffenverbot bleibt für den Steirer, der Katze und Igel erschossen hat, aufrecht.
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