Ein Prozess am Landesgericht Feldkirch glich einer Slapstick-Nummer – wäre der Hintergrund nicht so ernst. Ein 48-jähriger Angeklagter erschien erst per Polizeivorführung, gestand prompt einen Pegel von 1,2 Promille und war wegen seines Dialekts kaum zu verstehen. Trotz skurriler Rechtfertigungen wegen sexueller Belästigung und einer Beleidigung im Gerichtssaal blieb dem Mann das Lachen am Ende jedoch im Hals stecken.
Der 48-jährige Angeklagte lässt schon zu Verhandlungsbeginn auf sich warten, Richter Theo Rümmele muss ihn kurzerhand von der Polizei vorführen lassen. Kaum im Saal, das nächste Kuriosum: Der Mann legt freiwillig ein Geständnis der besonderen Art ab. „Ich habe jetzt 1,2 Promille“, verkündet er unumwunden. Was folgt, ist ein akustisches Ratespiel. Zwischen breitem Wälder Dialekt und schnellem Sprechtempo kapituliert schließlich sogar der Richter: „Sie müssen wirklich langsamer reden. Ich verstehe nur Bahnhof.“
Gutachten lässt keine Ausreden zu
Drei Vorwürfe stehen im Raum: Morddrohungen gegen seine Mutter und eine Bekannte, dazu ein Griff an den Hintern einer Frau im Supermarkt. Ein zugeschalteter Sachverständiger bringt Klarheit in die Frage der Zurechnungsfähigkeit: „Selbst mit den Erkrankungen und dem Alkohol war für ihn überblickbar, dass das, was er tat, falsch war.“ Während die Verteidigung mit dem Gutachten ringt, sitzt der Angeklagte auffällig entspannt da – wackelt mit dem Fuß, knetet ein Taschentuch, summt zwischendurch sogar eine Melodie vor sich hin.
Sie müssen wirklich langsamer reden. Ich verstehe nur Bahnhof.
Richter Theo Rümmele
Zeugin zum Schluss mit Beleidigung bedacht
Die erste Zeugin bestätigt die Drohung. Kaum verlässt sie den Saal, brüllt ihr der Angeklagte noch eine Beleidigung hinterher. Die eigene Mutter schweigt lieber komplett, verweigert die Aussage. Beim Vorwurf des Griffs an den Hintern zeigt sich der Mann zunächst geständig, liefert dann aber eine bemerkenswerte Rechtfertigung: „Mir hat man auch schon an den Arsch gegriffen.“
Der Richter bietet eine Diversion an – der Angeklagte zögert kurz: „Vorbestraft will ich nicht unbedingt werden.“ Die Tat leugnet er aber weiterhin, Einsicht bleibt aus. Genau das wird ihm zum Verhängnis: ohne Verantwortung keine Diversion! Das Urteil: 720 Euro Geldstrafe, zwei Drittel davon bedingt. Vom Vorwurf gegen die Mutter wird er freigesprochen. Die Verteidigung nimmt sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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