In der Causa „Bezauer Wirtschaftsschulen“ hat es finanzstrafrechtliche Schuldsprüche gesetzt. Der frühere Direktor und sein Nachfolger wurden vor einem Spruchsenat der Finanzstrafbehörde wegen „grob fahrlässiger Abgabenverkürzung“ schuldig gesprochen. Gleiches gilt für einen Schulverein, über welchen sogenannte „Praxiseinsätze“ abgewickelt worden sind.
Gegen die beiden Pädagogen wurden laut ORF Vorarlberg Geldstrafen von jeweils 3000 Euro verhängt, ein früherer Schulverein muss sogar 70.000 Euro an Abgaben nachzahlen. Der Hintergrund: Bereits im Jahr 2014 sind Gerüchte laut geworden, dass die „Wirtschaftsschulen Bezau“ im Rahmen sogenannter „Praxiseinsätze“ – konkret ging es um die Abwicklung von Caterings und Veranstaltungen für Unternehmen und diverse Institutionen, darunter auch das Land Vorarlberg – ein Geschäftsmodell etabliert haben, das zwar durchaus lukrativ, aber womöglich nicht legal ist.
Brisanter Bericht der Finanzstrafbehörde
Eine Anzeige erfolgte allerdings erst 2018, im Februar 2020 legte die Finanzstrafbehörde des Finanzamtes Bregenz dann einen Bericht vor, der sich gewaschen hatte: Denn gemäß der Behörde erfolgten die Praxiseinsätze „eindeutig im Rahmen der Hoheitsverwaltung der Schule“, folglich hätten die Erträge auch dem Träger, also dem Bund, der die gesamten Personalkosten bezahlt sowie das Equipment und die technischen und räumlichen Ressourcen bereitgestellt hat, zufließen müssen.
Das ist aber nicht geschehen. Abgerechnet wurde stattdessen über den Schulverein „Verband der Freunde und Förderer der BWS“ (kurz VFF). Durch diese „eindeutig rechtswidrige“ Praxis, so die Conclusio der Finanzstrafbehörde, „wurden die Überschüsse der Verfügung durch den Bund und der Kontrolle durch die Buchhaltungsagentur des Bundes entzogen“.
Den Bund geschädigt, um die Schule zu unterstützen
In diesem Zusammenhang ist eines wichtig zu erwähnen: Die Überschüsse aus den Cateringveranstaltungen kamen der Schule und den Schülern zugute, keiner der Protagonisten hat sich persönlich bereichert. Das erklärt auch, warum das Land und die Bildungsdirektion so lange beide Augen zugedrückt und auf dienstrechtliche Konsequenzen verzichtet haben. Ganz im Gegenteil: Der ehemalige Direktor der Schule ist sogar in die Bildungsdirektion befördert worden.
Keine strafrechtlichen Folgen
Mit den nun erfolgten finanzstrafrechtlichen Schuldsprüchen kann der Fall endgültig zu den Akten gelegt werden. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es für die Beteiligten keine – ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und Veruntreuung ist bereits im Jahr 2021 aufgrund fehlender Beweise eingestellt worden.
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