Schwerer Betrug

Händler betrog Kunde mit manipulierter Goldwaage

Vorarlberg
15.07.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Wer glaubt, beim Goldverkauf sicher zu sein, irrt: Ein Lustenauer Händler manipulierte seine Waage und erleichterte so einen deutschen Kunden um mehrere tausend Euro. Am Mittwoch musste er sich dafür vor dem Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.

Gold in Geld verwandeln – das wollte ein deutscher Kunde vor drei Jahren in Lustenau. Ein Zeitungsinserat versprach genau das: Schmuck, Pelze, Gold – alles gegen bares Geld. Also machte er sich auf den Weg zur angegebenen Adresse, wo ihn ein 30-jähriger, selbstständiger Geschäftsmann empfing. Freundlich, professionell – und mit einer Goldwaage, die er davor manipuliert hatte. Der Kunde übergab seine Goldmünzen und Barren, der Händler legte sie auf die Waage und las einen Wert von rund 6000 Euro ab. Danach wurde das Geld ausbezahlt, das Geschäft schien erledigt. Der Kunde vertraute dem freundlichen Händler und ahnte nichts Böses.

Plötzlich kamen dem Kunden Zweifel
Doch der Schein trog gewaltig. Erst später kamen dem Verkäufer Zweifel, er ließ nachrechnen – und der Verdacht bestätigte sich: Die Waage war manipuliert, der Kunde um sein Geld betrogen worden. Kaum hatte das Opfer den schmierigen Händler bei der Polizei angezeigt, ging das juristische Tauziehen los. Denn beide Beteiligten sind Deutsche, der Tatort aber Lustenau – ein Zuständigkeitswirrwarr par excellence. Pikantes Detail: Der Händler ist alles andere als unbeschrieben, mehrere Vorstrafen zieren seine Akte, zwei davon einschlägig.

Den Schaden bereits wiedergutgemacht
Schlussendlich landete der schwere Betrugsfall bei Richterin Lea Gabriel am Landesgericht Feldkirch. Der Prozess konnte im Schnellverfahren erledigt werden, denn der Goldschwindler machte reinen Tisch: Geständnis, keine Ausflüchte, keine Erklärungsversuche. Er gab unumwunden zu, seine Waage manipuliert zu haben. Immerhin: Den Schaden von rund 6200 Euro hat er bereits zur Gänze beglichen.

Vergleichsweise mildes Urteil
Die Kombination aus Geständnis und Schadenswiedergutmachung drückte das Strafmaß deutlich nach unten: Theoretisch wären bis zu drei Jahre Haft möglich gewesen, am Ende blieb es aber bei einer Geldstrafe von 3840 Euro, die der Verurteilte in Raten zu je 500 Euro abstottern darf. Dazu kommen 200 Euro Pauschalkosten fürs Gericht. Was seine Gewerbeberechtigung betrifft, hat der Mann noch einmal Glück: Verhält er sich im kommenden Jahr unauffällig, darf er diese behalten. Die manipulierte Goldwaage sollte er wohl besser verschrotten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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