Mit schweren Vorwürfen ist eine diplomierte Krankenpflegerin am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt (Kärnten) konfrontiert gewesen. Ihre wurde vorgeworfen, bei einer Patientin ein Rheuma-Medikament falsch in einen Medikamentendispenser einsortiert und damit eine tödliche Dosierung verursacht zu haben. Am Ende sprach das Gericht sie frei.
Die Patientin war knapp zwei Wochen nach der mutmaßlichen Fehldosierung an Herz-Kreislaufversagen und einer Sepsis gestorben. Laut Anklage soll eine Überdosierung des Medikaments zu ihrem Tod beigetragen haben.
Vor Gericht schilderte die Friesacher Krankenpflegerin, dass die Medikamente im Haus der Patientin aufbewahrt worden seien. Mehrere Pflegekräfte hätten die Dispenser befüllt, zudem habe die Frau jederzeit selbst Zugriff auf ihre Tabletten gehabt. Auch der behandelnde Hausarzt erklärte, dass die Patientin ihre Medikamente zwischenzeitlich eigenmächtig reduziert habe.
„Gewissenhhafte Pflegekraft“
Mehrere Kolleginnen sowie ein ehemaliger Praktikant beschrieben die Angeklagte als gewissenhafte und sorgfältige Pflegekraft. Zudem konnte eine Überdosierung laut toxikologischem Gutachten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Richterin Sabine Götz sprach die Krankenpflegerin schließlich frei. Es habe sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass ausgerechnet die Angeklagte die Medikamente falsch eingeschachtelt habe. Da auch andere Personen Zugang zu den Arzneimitteln hatten und eine lückenlose Dokumentation fehlte, sei der Tatvorwurf nicht eindeutig beweisbar gewesen. Deshalb galt der strafrechtliche Grundsatz: „Im Zweifel für die Angeklagte“.
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