Was tun, wenn „schlechte“ Gutachter beim Pflegegeld streichen? Wer unsicher ist, ob eine Herabstufung oder Aberkennung der Pflegestufe fachlich nachvollziehbar ist oder allgemeine Fragen zum Pflegegeldverfahren hat, wendet sich – vorerst ganz unverbindlich – an ausgewiesene unabhängige Experten.
„Plötzlich gesünder sein“ – und das durch nur einen Strich! Was theoretisch gut klingt, scheint zum zunehmend chronischen Ärgernis zu werden: Pflegegeld wird herabgesetzt oder vor verdutzten Erkrankten gleich ganz gestrichen. Das berichtet einer, der selbst in der Branche aktiv ist – allerdings als unabhängiger Gutachter.
„Diese Fälle nehmen rasant zu“, bestätigt der Gänserndorfer Michael Dirnberger von für seine Klientel leidvollen Erfahrungen mit Kassen-Prüfern.
Das „Rezept“ einer zweiten Meinung zeigt durchaus Wirksamkeit
Doch es gibt ein Rezept gegen allzu strenge, merkbar unzutreffende Beurteilungen, wohl wegen des steigenden Sparkurses: einfach eine zweite Meinung in Form einer Diagnose eines zertifizierten, aber unabhängig tätigen Experten einholen.
Objektive Nachkontrollen sind wirklich objektiv, die PV hält ja dagegen
So wie bei Dirnberger: „Ich verspreche niemandem eine höhere Pflegestufe, schließlich bekomme ich ja freiberuflich mein Honorar. Aufgabe ist es, jeden Fall objektiv nach den gesetzlichen Kriterien und dem tatsächlichen Pflegebedarf zu urteilen. Ansonsten hätte ich mit meiner Diagnose auch keine ,guten Karten’ bei der Nachbeurteilung für meinen Patienten!“ Manchmal lohnt sich aber die Empfehlung, ein nochmaliges pflegefachliches Betrachtungsansuchen anzufordern.
Viele fühlen sich mit der Situation überfordert und wissen nicht, ob die Einsparung durch den strengen Prüfer auch in Stein gemeißelt ist.
Akad. DGKP Michael Dirnberger
Mehr Härtefälle: Familie kämpft vor Gericht weiter
Ein 15-Jähriger mit schwerem Unterstützungsbedarf wurde nach langen Jahren beispielsweise von Pflegegeldstufe 5 auf 4 herabgestuft. Dabei spricht die Krankengeschichte Bände: Autismusstörung mit Entwicklungsverzögerung, ADHS mit ausgeprägten aggressiven Verhaltensauffälligkeiten, Epilepsie und andere Einschränkungen. „Leider muss ich berichten, dass auch bei schweren Fällen strenger beurteilt wird“, so Dirnberger.
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