Mit 16 wollte Werner K. seine Mutter töten, mit 26 eine betagte Dame. 1980, mit 33, drang er in ein Einfamilienhaus ein – und folterte dort eine Frau und ihre zwei Kinder zu Tode. Das schockierende Seelenleben des gefährlichsten Häftlings Österreichs.
Werner K. war 33 Jahre alt, als er am 15. Jänner 1980 die Justizanstalt Garsten verlassen durfte. Seine Entlassung stand kurz bevor; er sollte einen mehrtägigen Freigang dazu nutzen, um sich um eine Stelle zu bemühen und zu versuchen, sich wieder ein wenig in die Gesellschaft, die ihm während seiner langen Inhaftierung fremd geworden war, einzugliedern.
Wenn Sie mehr wahre Geschichten über das Böse lesen wollen: Die aktuelle Ausgabe gibt es um nur € 5,90 in allen Trafiken, im ausgewählten Handel und auch online zu kaufen. Mit der „Krone“-Bonus Card für Abonnenten um nur € 4,50 zu bestellen unter: www.kronevorteilswelt.at
Als Digital-Abonnent lesen Sie alle Magazine jederzeit gratis in Ihrem E-Paper und mit Krone+. Hier kommen Sie zu Ihrem Abo: www.krone.at/abo
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.