Der Ex-Generaldirektor des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekämpft ab Dienstag im Arbeits- und Sozialgericht seine Kündigung. Doch diese Verhandlung ist weit nicht der einzige Strang rund um die mutmaßliche sexuelle Belästigung einer ORF-Mitarbeiterin, die jetzt selbst im Visier der Justiz steht.
Just an jenem Tag, an dem im ORF-Stiftungsrat 13 Direktorenposten neu vergeben werden sollen, tritt auch der gefallene Chef des Öffentlich-rechtlichen wieder vor den Vorhang: Roland Weißmann, der über Belästigungsvorwürfe von einer ORF-Mitarbeiterin stolperte, ficht im Arbeits- und Sozialgericht (ASG) seine Kündigung an. Ingrid Thurnher hatte diese wegen „Anschein von ungebührlichem Verhalten“ ausgesprochen, obwohl im ORF-Compliance-Bericht keine sexuelle Belästigung festgestellt wurde.
„Das geht sich nicht aus, du musst zurücktreten“
Zur Erinnerung: Weißmann war nach abstoßenden Chatnachrichten, die er einer ORF-Mitarbeiterin geschickt hatte, am 8. März zurückgetreten. Die Stiftungsratsspitze stand damals auf dem Standpunkt, dass dieser Schritt unumgänglich sei. Mehrfach soll der Satz gefallen sein: „Das geht sich nicht aus, du musst zurücktreten.“ Obwohl ihm in Aussicht gestellt wurde, seinen Ruf zu wahren, machte der ORF in einer Aussendung die von Weißmann bestrittenen Vorwürfe öffentlich.
Das Bild, das zu Beginn über die Umstände seines Rücktritts gemacht wurde, hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Der Umgang des ORF mit ihm war skandalös.

Weißmann-Anwalt Oliver Scherbaum
Bild: EPA/HELMUT FOHRINGER / POOL
„Das Bild, das zu Beginn über Herrn Weißmann und die Umstände seines Rücktritts gemacht wurde, hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Der Umgang des ORF mit ihm war skandalös“, sagt Weißmann-Anwalt Oliver Scherbaum, der dem Verfahren, in dem es um eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses geht, mit Zuversicht entgegensieht.
War es sexuelle Belästigung oder nicht?
Doch auch die Gegenseite dürfte für den Prozess, der viele Verhandlungstage dauern wird, gewappnet sein.
Denn der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist trotz Compliance-Bericht nicht vom Tisch. Die Mitarbeiterin, gegen die von der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vorwurfs der Erpressung ermittelt wird, hat ebenfalls eine Klage gegen den früheren ORF-Boss und offenbar auch gegen den ORF eingebracht, wie das Arbeits- und Sozialgericht der „Krone“ betätigt.
ORF-Mitarbeiterin fordert Schadensersatz
Die Frau fordert Schadenersatz aufgrund der sexuellen Belästigung. Auch stellte sie einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission, die feststellen soll, dass sehr wohl eine sexuelle Belästigung durch ihren früheren Vorgesetzten vorlag.
Licht ins Dunkel könnte auch die Auswertung ihrer Mobiltelefone bringen, die von der Polizei beschlagnahmt wurden. Das Oberlandesgericht Wien beschloss, dass die Einsichtnahme in den Chatverkehr mit Roland Weißmann zulässig ist.
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