Schläge, Tritte und eine Morddrohung musste eine 30-jährige Afghanin ertragen. Der Peiniger: ihr Ehemann. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch mimte der Angeklagte den Unschuldigen und kam damit durch, weil das Opfer die Aussage verweigerte.
Schläge, Tritte und sogar eine Morddrohung – es sind schwere Vorwürfe, mit denen sich ein 38-jähriger gebürtiger Afghane und mittlerweile österreichischer Staatsbürger konfrontiert sah. Im Verhandlungssaal gab er sich zunächst ruhig, fast unauffällig. Doch ein einziger Moment reichte, um sein wahres Gesicht zu zeigen.
Lautstarker Disput mit dem Dolmetscher
Seine 30-jährige Ehefrau, sichtlich verängstigt, nahm schüchtern im Zeugenstand Platz und wollte zunächst nichts sagen. Erst gegen Ende versuchte sie zaghaft, über eine „Gewaltberatung“ zu sprechen. Kaum hatte der Dolmetscher übersetzt, brach es aus dem Angeklagten heraus: Er unterstellte dem Übersetzer, das Gesagte falsch wiedergegeben zu haben – seine Frau hätte von einer „Eheberatung“ gesprochen, nicht von einer „Gewaltberatung“. „Sie müssen richtig übersetzen!“, rief er quer durch den Saal. Der Dolmetscher konterte: „Sie müssen richtig zuhören.“
Morddrohung während eines Filmabends
Doch der Metallarbeiter legte umgehend nach und forderte unverblümt den Rauswurf des Übersetzers: „Ich will den nicht!“ Worauf Richter Alexander Wehinger den Wüterich kurz und knapp in die Schranken wies: „Überschätzen Sie Ihre Rolle nicht. Sie sind Angeklagter!“ Laut der ursprünglichen Anzeige soll der 38-Jährige seine Ehefrau im Juni im Gesicht und an der Hand gepackt, zugedrückt und ihr einen Faustschlag verpasst haben. Auch getreten habe er sie. Besonders erschreckend: Beim gemeinsamen Ansehen eines afghanischen Films, in dem ein Mann seine Frau ersticht, soll er gedroht haben: „Wenn du mit mir diskutierst, passiert dir dasselbe.“
Sie hat „Eheberatung“ gesagt und nicht „Gewaltberatung“. Sie müssen richtig übersetzen
Der Angeklagte zum Dolmetscher
Keine Aussage, keine Verurteilung
Als die Ehefrau im Juni schließlich zur Polizei flüchtete, versuchte er, sie zurückzuhalten – was von einer Überwachungskamera festgehalten wurde. Genau dieses Video blieb am Ende das einzige verwertbare Beweismittel. Weil die Gepeinigte sich im Prozess weigerte, gegen ihren Mann auszusagen, sprach der Richter den Angeklagten vom Vorwurf der fortgesetzten Gewalt gegen seine Frau frei. Der von der Kamera dokumentierte Vorfall an der Pforte der Polizeistation wurde diversionell erledigt: Der Angeklagte musste sich bei seiner Frau entschuldigen und 250 Euro Pauschalkosten zahlen. Der Freispruch ist rechtskräftig.
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