Nazi oder Fetischist?

Intimer Seelenstriptease vor acht Geschworenen

Burgenland
10.08.2026 17:00

Prozess in Eisenstadt: Die sexuellen Vorlieben eines 53-Jährigen haben mit Nazis und Juden zu tun. „Je niederträchtiger und verwerflicher die Chats waren, desto mehr hat es mich erregt.“

Es geht am Landesgericht Eisenstadt um Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz, also um Verherrlichung der NS-Diktatur und Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut. „Keinesfalls. Das liegt mir fern“, sagt der alleinstehende Akademiker aus dem Bezirk Neusiedl am See. „Ich habe auch jüdische Kollegen und Freunde.“

Im großen Schwurgerichtssaal musste der 53-Jährige dann vor 17 Leuten eingestehen, wie es um ...
Im großen Schwurgerichtssaal musste der 53-Jährige dann vor 17 Leuten eingestehen, wie es um sein Innenleben bestellt ist.(Bild: Harald Schume, Krone KREATIV)

Zumindest zwischen November 2024 und April 2025 hat der 53-Jährige im Internet mit „neuen Bekanntschaften“ Nachrichten ausgetauscht. Es ging um Lampenschirme, Mäntel und Handschuhe aus Menschenhaut. Um das brutale Abschlachten von Tieren. Um Hakenkreuz-Tattoos auf den Oberschenkeln. Um das Euthanasieprogramm T1, in dem beeinträchtigte Kinder ermordet worden waren. Um Rassenhygiene. Es fielen Sätze wie „Im Geiste sind wir SS-Männer“, „Wir sind stolze Arier“, „Heil Zyklon B.“

„Intime Zweier-Chats und keine Verbreitung“
Der Angeklagte ringt vor den Geschworenen nach Worten. Er spricht leise und bedächtig, als er seine Seele nach außen kehrt. „Ich habe nach Männern gesucht, die auch diesen Fetisch hatten. Mit denen ich auf derselben Wellenlänge war und das geheimste Geheimnis teilen konnte.“ Logisch, dass die Vorsitzende nachfragt. „Die Grauslichkeiten haben mich aufgegeilt. Sobald ich etwas Niederträchtiges oder Verwerfliches geschrieben hatte und es in eine verbotene, düstere Richtung ging, hat es mich stimuliert. Irgendwann ist es dann vollkommen eskaliert und entgleist.“

Sein Anwalt nennt das Vorgefallene vor Gericht „auf verbotene Weise sexuell fehlgeleitet“. Er spricht von Rollenspielen. Davon, dass das Internet enthemmt und man sich dort gegenseitig hochgeschaukelt“ habe. „Es ging um Erregung und zu keinem Zeitpunkt um Verherrlichung.“ Und, was die mögliche Verbreitung von NS-Gedankengut betrifft: „Es waren stets intime Zweier-Chats, die niemand anderer lesen konnte.“

30 Therapiestunden
Nur drei Tage nach der Hausdurchsuchung buchte der Akademiker die erste Therapiestunde. Weitere 29 sind gefolgt. „Ich habe meinen Fetisch aufgearbeitet. Ich werde alles daran setzen, dass so etwas nie wieder vorkommt“, sagt der Angeklagte, für den es „eine immense psychische Belastung“ sei, „hier in der Öffentlichkeit befragt“ zu werden.

Die acht Geschworenen schließen sich dem Staatsanwalt an, der bis zuletzt meint: „Er hat genau gewusst, was er da tut.“ Das Urteil – 12 Monate bedingte Haft und 18.000 Euro Geldstrafe – ist rechtskräftig.

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