Nur milde Strafen
Mallorca: Folteropfer mit Penis-Tattoo gequält
Ein unfassbar grausamer Fall ist auf der Urlaubsinsel Mallorca verhandelt worden: Eine Gruppe junger Menschen hatte 2021 einen Mann mit Behinderungen tagelang gequält. Das Opfer wurde unter anderem ein Penis ins Gesicht tätowiert, Zehen zusammengenäht oder die Lippen zugegeklebt. Dennoch kamen die Täter mit einer milden Strafe davon ...
Wie grausam kann man eigentlich sein? Ein junges Sextett hat einen Mann mit geistiger Behinderung in Manacor tagelang gefoltert. Was sie ihrem Opfer antaten, macht einfach nur fassungslos: Bei einem „Wettbewerb“ musste der Mann verschiedene Prüfungen bestehen – bestand er nicht, gab es Strafen, wie das „Mallorca Magazin“ berichtet.
Staatsanwalt: Opfer gedemütigt und erniedrigt
Der „Wettbewerb“ und die Strafen waren zwar einvernehmlich vereinbart, doch der Mann weist wegen seiner geistigen Einschränkung eine Behinderung von 38 Prozent auf. Daher konnte er laut Staatsanwalt seine Einwilligungen zu den Strafen gar nicht erteilen – das sei auch den Angeklagten bewusst gewesen. Sie hätten den „Wettbewerb“ ausgenutzt, um das Opfer zu demütigen und es in eine „schwerwiegende, erniedrigende Situation“ zu bringen, lautete der Vorwurf vor Gericht.
In diesem Beitrag sind die Angeklagten zu sehen:
Was der Mann an drei Tagen im März 2021 erleiden musste, ist unvorstellbar. Neben dem Penis-Tattoo im Gesicht wurde ihm auch ein BH auf die Brust tätowiert. Ihm wurden Piercings in beide Ohren gestochen und die Zehen auf einem Fuß zusammengenäht. Seine Handgelenke wurden ihm mit Kabelbindern gefesselt und seine Lippen mit Klebstoff versiegelt.
Nun standen die sechs jungen Menschen vor Gericht: Sie bekannten sich der Vergehen gegen die moralische Integrität, der Körperverletzung und der Nötigung schuldig und akzeptierten eine Geldstrafe in der Höhe von 1450 Euro. Ihrem Opfer zahlten sie eine Entschädigung in Höhe von etwas mehr als 18.000 Euro – sie dürfen sich zudem dem Geschädigten nicht mehr auf weniger als 250 Meter nähern.
Haftstrafe nur auf Bewährung ausgesetzt
Doch ins Gefängnis müssen sie nicht: Eine Haftstrafe von fünf Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wenn sie in den nächsten zwei Jahren keine Straftaten begehen und an einem Sensibilisierungskurs teilnehmen, bleiben sie auf freiem Fuß.








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