23-Jähriger angeklagt

Messerangriff in der Obstabteilung: Mordversuch?

Salzburg
03.07.2026 07:00

In einem Supermarkt im Pongau stach ein 23-Jähriger auf seine Ex-Freundin und Kollegin ein. Laut Anklage wollte er ihr die Kehle durchtrennen. Mitarbeiter konnten es verhindern. Jetzt muss er sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes den Geschworenen stellen.

Der Angeklagte hat, wie auch seine Ex-Freundin, in einem Supermarkt im Pongau gearbeitet. Am 4. März war der 23-Jährige seiner Chefin durch seine aggressive Art aufgefallen. Sie schickte ihn deshalb heim. Was er aber als Kündigung auffasste – das Missverständnis dürfte wohl seinen Emotionen noch zugesetzt haben. Er ging daraufhin zur Obstabteilung und suchte den Kontakt zu seiner Ex-Freundin, die im selben Geschäft arbeitete.

Aus Verabschiedung wurde Angriff
Der Anklage der Salzburger Staatsanwaltschaft nach, wollte er sich verabschieden. Doch die Frau wollte nicht mit ihm reden. Was ihn offensichtlich wütend machte: Der 23-Jährige schubste die 20-Jährige, stürzte sich auf sie, begann sie zu würgen und holte ein Stanley-Messer aus der Hosentasche hervor. Dann benutzte er die Waffe. Das Opfer erlitt mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Gesichtes und des Halses. Er habe ihr offenbar die Kehle durchtrennen wollen, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Brille verhinderte Schlimmeres
Doch der Zufall spielte mit: Die Klingenspitze des Messers brach durch die Brille des Opfers ab. Arbeitskollegen hörten die Hilfeschreie der Frau und schritten sofort ein. Sie konnten den 23-Jährigen stoppen. Dabei soll er einen weiteren Arbeitskollegen verletzt haben. Und auch als die Polizei eintraf, soll er sich weiter aggressiv verhalten haben. Die Frau erlitt vergleichsweise leichte Verletzungen – die Stiche und Schnitte wurden jedoch als lebensbedrohlich gewertet.

Am kommenden Dienstag muss sich der 23-Jährige wegen der Bluttat in der Obstabteilung im Landesgericht Salzburg den acht Geschworenen stellen. Versuchter Mord wird ihm vorgeworfen.

Laut einem Gutachten gilt er als zurechnungsfähig, jedoch mit Einschränkungen. Dem zweifach vorbestraften Pongauer drohen bei einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft. 

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