Urteil rechtskräftig

Bettlerinnen kassierten Pensionisten schamlos ab

Vorarlberg
01.07.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Aus Mitleid wurde Vertrauen – und genau das sollen zwei Rumäninnen skrupellos ausgenutzt und einen Pensionisten um 8000 Euro erleichtert haben. Wegen Betrug musste das Duo am Landesgericht Feldkirch antreten.

Was als kleine Geste der Nächstenliebe begann, soll gemäß Anklage mit einem Betrug geendet haben. Der heute 67-jährige Pensionist lernte die beiden Rumäninnen vor acht Jahren auf dem Weg zur Sonntagsmesse kennen. Zunächst gab er den bettelnden Frauen kleine Geldbeträge, später half er ihnen immer wieder finanziell. Die beiden sollen seine Gutmütigkeit gezielt ausgenutzt haben. Mal soll Geld für Strafen gefehlt haben, mal habe eine Haft gedroht. Gleichzeitig versprachen sie, die geliehenen Beträge zurückzuzahlen. Allein zwischen 23. Februar und 4. März 2026 soll der Pensionist den Frauen insgesamt 8150 Euro übergeben haben. Weitere 4700 Euro sollen sie vergeblich verlangt haben.

Geldbeträge freiwillig gezahlt
Die 26-jährige Erstangeklagte mit drei Vorstrafen bestritt den Betrug. Sie habe lediglich Geld für eine Kaution benötigt. Vielleicht habe der Pensionist sie falsch verstanden. Sie habe das Geld ohnehin zurückgeben wollen. Warum sie das bei der Polizei nie erwähnt hatte, erklärte sie mit einem Missverständnis. Wie viel Geld sie insgesamt erhalten habe, wisse sie nicht. Der Pensionist habe ihr oft freiwillig Geld gegeben – sogar für Essen oder ein Mobiltelefon. „Wir werden ihn nicht los. Er kommt immer noch zu uns“, behauptete sie. Auch die 44-jährige Zweitangeklagte räumte nur ein, 1470 Euro erhalten zu haben. Der Pensionist belaste sie womöglich deshalb, weil sie ihm gesagt habe, er solle nicht mehr zu ihnen kommen.

Der 67-Jährige beschrieb sich selbst als „guten Menschen“. Er habe die Geschichten der Damen geglaubt und helfen wollen. „Ich habe noch kein Geld zurückbekommen“, sagte er. Schließlich sei seine Schwester misstrauisch geworden, weil vom Konto immer mehr Geld verschwand. Sie nahm ihm sogar die Bankkarte ab. Obwohl die Frauen den Betrug bis zuletzt bestritten und bei der Polizei noch von Schenkungen gesprochen hatten, boten sie am Ende der Verhandlung überraschend an, 6300 Euro zurückzuzahlen.

Geld- und Haftstrafen
Richterin Lea Gabriel glaubte ihnen nichts. Die Erstangeklagte erhielt fünf Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Die Zweitangeklagte wurde zu 1620 Euro Geldstrafe verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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