Eine Imkerin wehrte sich gegen eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft Gmunden. Dabei ging es um eine Krankheit und einen eingerichteten Sperrkreis, um die Verbreitung zu verhindern. Der Rechtstreit zog sich über drei Jahre.
Obwohl sie nur wenige Millimeter groß sind, haben Bienen jetzt sogar das Höchstgericht beschäftigt. Grund war ein Rechtsstreit zwischen einer Imkerin und der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmunden, der letztlich wegen eines Formalfehlers am 16. Juni zugunsten der Bienenzüchterin entschieden wurde.
Alles begann im Jahr 2023
Zur Vorgeschichte: Im März 2023 war im Bezirk Gmunden in mehreren Stöcken eines Imkers die Bösartige Faulbrut aufgetreten. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Brutkrankheit der Honigbienen, die nur Larven befällt. Um eine Ausbreitung zu verhindern, verordnete die BH Gmunden mit 30. März einen Drei-Kilometer-Sperrkreis um die betroffenen Stöcke und informierte darüber im Amtsblatt und auf der elektronischen Amtstafel.
Da die Imkerin trotz Verordnung drei Bienenstöcke mit insgesamt 65 Völkern aus der Sperrzone gebracht hatte, bekam sie von der BH am 20. März 2024 drei Strafen von jeweils 600 Euro aufgebrummt. Nach einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht OÖ wurden die Strafen zwar auf je 300 Euro reduziert, doch die Imkerin legte gegen diese Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein.
Fall landete beim Höchstgericht
Dabei kamen dem VfGH Bedenken ob der Gesetzmäßigkeit der damaligen Sperrzonenverordnung. Das Höchstgericht prüfte die Causa und kam zu der Erkenntnis, dass die Verordnung der BH gesetzeswidrig gewesen sei. Begründung: „Laut Bienenseuchengesetz wäre auch ein Anschlagen an der Amtstafel notwendig gewesen“, räumt Bezirkshauptmann Alois Lanz ein und ergänzt: „Wir werden das künftig beachten.“
Das Urteil sieht er sportlich: „Ich finde es gut, dass in unserem Rechtsstaat jeder Bescheid angefochten werden kann.“
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