Obwohl ein Palliativpatient (68) aus Oberösterreich immer wieder gefährliches Untergewicht hat, verwehrt ihm die Gesundheitskasse die Kostenübernahme für hochkalorische Aufbaunahrung. Er möchte sich wehren, doch auch das würde ihm erschwert. Die „Krone“ kennt die Hintergründe.
„Am 10. Dezember des Vorjahres wurde ich ins Spital eingeliefert, weil ich bei einer Größe von 1,87 Metern nur mehr 47 Kilo gewogen habe“, schildert Willy Schnebel der „Krone“. Grund für seinen extremen Gewichtsverlust sei die Lungenkrankheit COPD, unter der er seit rund zehn Jahren leidet und die zu Problemen beim Essen führt. „Das Kauen tut extrem weh und strengt mich an. Ich kann nur kleine Mengen essen, was ewig dauert. Um den Bissen zu schlucken, muss ich mit Wasser nachspülen oder einen Bissen Pfirsich nachessen“, schildert Schnebel.
Hohe Kosten für Aufbaunahrung
Als der 68-Jährige einen Tag vor Weihnachten als Palliativpatient aus dem Spital entlassen wurde, zeigte die Waage 49 Kilo. „Ich habe im Krankenhaus hochkalorische Aufbaunahrung bekommen und zu Hause weiterverwendet. Anfangs habe ich sie selbst bezahlt. 40 Dosen kosten rund 200 Euro, davon habe ich drei am Tag getrunken und konnte mein Gewicht auf 56 Kilo steigern“, so der Schwerkranke.
Patient will Absage nicht akzeptieren
Im April konnte er die Kosten nicht mehr stemmen und wollte sich die Trinknahrung von seinem Hausarzt verschreiben lassen. Der habe für ihn auch bei der Gesundheitskasse (ÖGK) um Genehmigung angefragt, doch diese wurde abgelehnt. Seither hat Schnebel nicht nur an Gewicht verloren, sondern auch an Nerven. Denn er will sich die Absage der ÖGK nicht gefallen lassen und den Rechtsweg bestreiten.
Bescheid fehlt
Dafür braucht er aber einen schriftlichen negativen Bescheid, den er bekämpfen kann. „Ich habe angerufen und meine Situation geschildert. Die Dame meinte, dass ich mir mein Essen pürieren soll“, ist Schnebel fassungslos. Auch mehrmalige schriftliche Ansuchen um Genehmigung oder zumindest Zusendung des Negativbescheides blieben erfolglos.
Auf „Krone“-Anfrage teilte die Gesundheitskasse mit, dass eine Kostenübernahme der Trinknahrung bei COPD grundsätzlich nicht vorgesehen, aber im Einzelfall möglich sei. „Sie kommt dann in Betracht, wenn ausreichende Ernährung über den normalen Weg nicht möglich ist und ein ausgeprägter Mangelzustand vorliegt, etwa bei starkem Untergewicht im Zusammenhang mit bestimmten chronischen Erkrankungen, z.B. Darmerkrankungen“, heißt es weiter.
„Die wollen das aussitzen“
Auf den fehlenden Bescheid wurde in der Stellungnahme nicht eingegangen. Dazu Schnebel frustriert: „Die wollen das aussitzen, denn ein Toter kann nicht klagen.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.