Vergewaltigung gefilmt

Zwölf Jahre Haft nach toxischer Horror-Beziehung

Salzburg
25.06.2026 17:00

Eine eineinhalb Jahre andauernde Tortur für eine Frau endete am Donnerstag mit einer Verurteilung: Ein einheimischer Salzburger (41) wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Laut Gutachter wird das Opfer sein restliches Leben psychisch mit den Folgen kämpfen.

Ein achtfach vorbestrafter Einheimischer (41) bestritt bereits beim ersten Verhandlungstag Mitte Jänner im Landesgericht die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Mehrfache Vergewaltigung, Zuführung zur Prostitution und Körperverletzung hießen die Straftatbestände in der Anklageschrift.

Zwang damalige Freundin zur Sexarbeit
Das Opfer war seine ehemalige Lebensgefährtin, mit der er zwischen August 2023 und Februar 2025 zusammen war. Bereits zu Beginn der Beziehung forderte der Salzburger sie auf, im Salzburger Stadtzentrum betrunkene Mädchen zu finden und sie heimzubringen, damit er sie „einreiten“ könne. Sie wehrte sich dagegen. Darauf folgte der erste gewaltsame sexuelle Übergriff, den er auch noch mit seinem Smartphone filmte. Dies tat er laut Anklage zumindest zweimal. Die Tränen und Schreie des Opfers ignorierte er. Zudem soll er die Frau auch mehrfach geschlagen haben. Im August 2024 zwang er die damalige Freundin, Sexarbeit zu verrichten. Ihren Lohn behielt er selbst ein. Die Tortur dauerte bis zum Februar 2025 an.

Psychische Folgen
Das Opfer ist völlig glaubwürdig, betonte ein Sachverständiger bei der fortgesetzten Verhandlung am Donnerstag im Landesgericht. Sie werde wohl ihr restliches Leben lang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben, stellte der Experte im Auftrag des Gerichts fest. Weiters sei es fraglich, ob die Frau jemals wieder normal arbeiten gehen könne.

Aufgrund der vielen und auch teils einschlägigen Vorstrafen sowie der gravierenden psychischen Folgen für das Opfer verurteilte ein Schöffensenat den Österreicher zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Dem Opfer wurden 10.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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