Ein Küchenmesser, ein offenbar verletzter Vermieter und eine sichtlich mitgenommene Angeklagte: Ein Vorfall Mitte April in einer Gemeinde unweit von Innsbruck endete nun vor Gericht und hat für emotionale Momente gesorgt.
Wilde Szenen dürften sich Mitte April vor einem Wohnhaus in einer Gemeinde unweit von Innsbruck abgespielt haben. Mit einem Küchenmesser in der Hand soll eine 70-Jährige auf ihren Vermieter losgegangen sein, ihn mit dem Tode bedroht und sogar eine blutende Verletzung zugefügt haben.
„Festnahme war eine Demütigung“
Mit gezogenen Waffen stürmten Polizisten schließlich in die Wohnung der Seniorin und nahmen sie fest. „Es war eine Demütigung, wie ich verhaftet wurde“, erklärte die Angeklagte nun aufgebracht in Innsbruck vor Gericht.
Was zum Streit mit dem Vermieter führte und was tatsächlich vorfiel, konnte aber auch der Prozess nicht klären. Der Verteidiger brachte seine Mandantin aber dazu, Verantwortung zu übernehmen. Mit einer Geldbuße von 500 Euro kam die Frau noch einmal ohne Verurteilung davon.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.