Taxi nicht erreichbar

Motorboot-Ausnahme sorgt für Wirbel am Attersee

Oberösterreich
22.06.2026 15:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen manche Motorboote auch während der Sommersperre am Attersee unterwegs sein. Doch ausgerechnet ein als Wassertaxi genehmigtes Boot soll für Fahrgäste kaum verfügbar sein. Jetzt prüfen Behörden – und die Grünen schalten den Landtag ein.

Ab 1. Juli wird es auf den Seen im Salzkammergut trotz Hochsaison wieder ruhiger. Dann beginnt die achtwöchige Sperre für Motorboote. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Zwecke – etwa für gewerbliche Wassertaxis. Wer eine entsprechende Genehmigung des Landes besitzt, darf auch während der Sperre Fahrgäste transportieren.

Genau eine solche Ausnahme sorgt nun am Attersee für Diskussionen. Ein Unternehmen aus Frankenburg betreibt dort laut Firmenbuch ein Wassertaxi und hat dafür ein Frauscher-Motorboot in Steinbach stationiert. Das Problem: Wer eine Fahrt buchen möchte, erhält entweder keine Antwort oder eine Absage. Mehrere Anrufer berichten, dass unter der angegebenen Telefonnummer niemand erreichbar sei oder mitgeteilt werde, dass „eine Taxi-Fahrt derzeit nicht möglich ist“.

Dabei sind solche Genehmigungen begehrt. Allein am Attersee gibt es laut Land Oberösterreich 30 Ausnahmen für gewerbliche Wassertaxis. Im Verzeichnis des Tourismusverbandes Attersee-Attergau scheinen allerdings nur acht Unternehmen als offizielle Wasser-Taxi-Partner auf.

Für den Betreiber könnte die Ausnahmegenehmigung nun zum Politikum werden. Die zuständige Behörde prüft bereits, ob die Lizenz rechtmäßig vergeben wurde. Zudem wollen die Grünen den Fall in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause zum Thema machen. Geplant sind Anfragen an Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ), in dessen Zuständigkeit die Vergabe der Ausnahmen fällt.

Dabei soll nicht nur dieser Einzelfall beleuchtet werden. Die Grünen wollen auch wissen, ob möglicherweise weitere Genehmigungen erteilt wurden, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

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