Nach der Amputation seines zweiten Beines kann ein AK-Mitglied sein Leben nur mehr im Rollstuhl sitzend bewältigen und ist auf umfangreiche Pflege angewiesen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sprach ihm allerdings nur die Pflegestufe 2 zu. Erst mithilfe der AK erhält der Mann nun das Pflegegeld der Stufe 3.
Einen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen traf das Schicksal besonders hart. Fünf Jahre nachdem das linke Bein amputiert worden war, musste ihm auch das rechte abgenommen werden. Nach einem Arterieninfarkt war das Anbringen von Prothesen nicht möglich, der Mann ist seitdem auf den Rollstuhl angewiesen. Trotz dieser massiven Verschlechterung seiner Lebenssituation sprach die Pensionsversicherungsanstalt zunächst nur das Pflegegeld der Stufe 2 zu. Dem Betroffenen erschien die Einstufung zu niedrig. Er wandte sich an die AK, die für ihn vor Gericht ging.
Differenz rückwirkend ausbezahlt
Nach einer gerichtlichen Begutachtung wurde dem Mann Pflegestufe 3 zugesprochen. Der Differenzbetrag wurde rückwirkend ausbezahlt. „Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der Begutachtungspraxis zu deutlichen Verbesserungen im Sinne der Versicherten kommen muss. Es kann nicht sein, dass laufend die Gerichte angestrengt werden müssen, um korrekte Einstufungen zu erreichen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Vorbefunde stärker berücksichtigen
Außerdem fordert Stangl einen transparenteren Umgang bei den Untersuchungen: „Weiters gehört zu einem respektvollen Umgang mit den Versicherten, dass es in Zukunft eine standardmäßige und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen und eine automatische Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt. Auch die Vorbefunde der Betroffenen müssen stärker berücksichtigt werden.“
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