Der Verkauf von Alkohol in personallosen Automatenshops ist laut Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Wirtschaftskammer und Wein Burgenland warnen jetzt vor Folgen für regionale Betriebe und verlangen digitale Alterskontrollen statt eines generellen Verbots.
Der Richterspruch ist eindeutig: Alkohol darf in Automatenshops ohne Personal nicht verkauft werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sorgt jetzt auch im Burgenland für Aufregung. Wirtschaftskammer und Wein Burgenland fordern deshalb neue gesetzliche Regeln.
Digitale Alterskontrollen sollen künftig anerkannt werden, damit regionale Produkte weiterhin über gesicherte Selbstbedienungssysteme verkauft werden können. Der Knackpunkt: Die Höchstrichter sehen Räume, die ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet sind und ohne Personal betrieben werden, nicht als Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung.
Was bei Zigarettenautomaten möglich ist, sollte auch für regionale Weinprodukte möglich sein.
WK-Präsident Andreas Wirth und Wein Burgenland Obmann Herbert Oschep
Für WK-Präsident Andreas Wirth und Wein-Burgenland-Obmann Herbert Oschep ist die Sache klar: „Der Schutz von Jugendlichen und moderne Vertriebsformen dürfen kein Widerspruch sein.“ Alterskontrollen über Bankomatkarten, digitale Identifikationssysteme oder vergleichbare Lösungen seien längst Stand der Technik. „Was bei Zigarettenautomaten möglich ist, sollte auch für regionale Weinprodukte möglich sein“, betonen Wirth und Oschep.
Automaten für viele Betriebe unverzichtbar
Gerade entlang von Radwegen, in Tourismusorten oder außerhalb der Öffnungszeiten hätten sich die Automaten als zusätzliche Verkaufsmöglichkeit etabliert. Vor allem an Wochenenden, Feiertagen oder in Regionen mit eingeschränkter Nahversorgung würden sie einen wichtigen Beitrag leisten.
„Unsere Winzer leben von Qualität, Regionalität und Kundennähe. Selbstbedienungsautomaten bieten die Möglichkeit, regionale Produkte auch dann verfügbar zu machen, wenn Geschäfte geschlossen haben oder es vor Ort kein gastronomisches Angebot gibt. Davon profitieren Betriebe ebenso wie Gäste und Konsumenten“, sagt Oschep.
„Wer das Alter zweifelsfrei nachweisen kann, sollte auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten regionale Produkte erwerben dürfen“, so Wirth.
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