Andere genießen in diesem Alter längst ihre Pension, ein 67-jähriger Bankräuber hat eine ganz andere Altersperspektive. Der Schwerverbrecher bekam am Freitag beim Prozess in Linz 16 Jahre hinter Gittern aufgebrummt. Als Beobachter konnte man sich allerdings kaum des Eindrucks erwehren, dass er das „Häfen“ als „Seniroenresidenz“ ganz okay findet.
Ruhig, gelassen, in sich ruhend: In schwarzem Hemd, blauer, unten ausgestellten Jeans und Turnschuhen saß der schlanke kahlköpfige Schwerverbrecher mit der Ausstrahlung eines Buddhas vor dem Schöffengericht. Hinter ihm lauschte eine Schulklasse, die das Leben noch vor sich hat. Die Biografie des Angeklagten zeigt vor allem eines: Verbrechen lohnt sich nicht, vor allem dann nicht, wenn man so patschert ist.
Mit 17 begann der Weg in den Abgrund
1958 in Horn (NÖ) geboren, wurde Oswald S. bereits mit 17 das erste Mal straffällig. Seither hat er insgesamt elf Vorstrafen angesammelt, hauptsächlich wegen schweren Raubs, aber zwischendurch auch wegen Rauschgifthandels, saß insgesamt 43 Jahre lang im Gefängnis. 2012 fasste er beim Landesgericht Feldkirch 13 Jahre Haft aus, wurde am 5. März 2025 entlassen. Knapp ein Jahr später, am 24. März 26, überfiel er die Raiffeisenfiliale auf der Linzer Kepler-Uni.
Oswald S. hatte eine Sturmhaube auf, trug darunter eine Perücke, als er mit gezücktem Revolver gegen 11.30 die Raika-Filiale betrat und die beiden weiblichen Angestellten mit der Schusswaffe bedrohte. Zu der einen sagte er: „Überfall. Es passiert nichts, solange du mir Geld gibst. Ich will nur Bargeld, dann bin ich harmlos.“ Er erbeutete 6545 Euro, stürzte aber bei der Flucht aus der Bank und erlitt eine stark blutende Stirnwunde. Ein Zeuge schilderte später der Polizei, er habe einen älteren Herrn am Boden liegen gesehen, aber diesem nicht geholfen, weil er schon von Helfern umringt war, die auch die verstreuten Banknoten einsammelten und ihm diese wieder in sein Plastiksackerl stopften.
Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig, weigerte sich aber ansonsten, weitere Angaben zu machen. Der ursprünglich für vier Stunden angesetzte Prozess war dementsprechend buchstäblich kurz. Bereits um 10.05 Uhr verkündete die Richterin das Urteil. 16 Jahre. Der Angeklagte nahm es an, auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände. Sie hatte zuvor eine Strafverschärfung gefordert, weil der Angeklagte bereits zwei lange einschlägige Vorstrafen ohne Verhaltensänderung absolviert hatte. Sein Verteidiger hatte zuvor noch versucht, Milde zu generieren: „Mein Mandant bekam 850 Euro Notstand, die Wohnung hat 550 Euro gekostet. Es ging sich einfach nicht aus und er wusste nicht, wie er sich sonst helfen konnte. Zumindest der Lebensabend hinter schwedischen Gardinen ist nun gesichert . . .
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