Eine 30-Jährige stand am Donnerstag wegen Mordes an ihrem 15 Monate altem Buben vor Gericht in Krems in Niederösterreich: Die Frage der Zurechnungsfähigkeit wurde zum Zünglein an der Waage. Am Ende fasste die 30-Jährige 16 Jahre Haft aus.
Es waren nur wenige Wochen, die über das Leben des kleinen Luca (Name geändert) entscheiden sollten. Wochen, in denen seine Mutter den Plan fasste, den 15 Monate alten Buben und sich selbst zu töten. Am 18. Februar setzte sie ihr Vorhaben in Groß Gerungs im Bezirk Zwettl in die Tat um.
Sie bettete ihr Kind zum Mittagsschlaf, dann legte sie die Hände um den kleinen Hals und drückte zu. Bis sein Herz aufhörte zu schlagen. Danach versucht sie auch, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Sie überlebte wie durch ein Wunder. Ihr Lebensgefährte und Vater des Kindes fand die beiden schließlich in der gemeinsamen Wohnung.
Zwei Gutachten uneinig über Zurechnungsfähigkeit
Zum Mord bekannte sich die Angeklagte vor Gericht in Krems schuldig. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit wurde dabei zum Zünglein an der Waage. Die 30-Jährige befand sich zweifelsfrei in einem schweren depressiven Zustand, handelte aber nicht „im Wahn“.
Sie habe ihre Tat „rational und geordnet“ geplant. Es war ihr bewusst, dass man ein Kind nicht umbringt, daher habe sie in Abschiedsbriefen versucht, sich zu erklären – so der gerichtlich bestellte Sachverständige. Aus Sicht eines Privatgutachters war die 30-Jährige unzurechnungsfähig.
Urteil: 16 Jahre Haft wegen Mordes
Während die Verteidigung den Grund allen Übels in einer Kindheit aus Pein und Missbrauch durch den alkoholkranken Vater ortete (er starb, als sie vier Jahre war), habe aus Sicht der Angeklagten der Alkoholkonsum ihres Lebensgefährten ihr die Kraft geraubt.
Die gelernte Familienberaterin sei in ihrer Mutterrolle aufgegangen: „Ich war gern die Mama von Luca“, betont sie vor Gericht. Mögliche Auswege und Unterstützung durch Angehörige hätte es auch gegeben. Doch für die 30-Jährige war nur der Tod die Rettung. „Ich wollte mein Kind beschützen!“ Die Anklage lautet auf Mord. Die Geschworenen bejahten die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit: Die 30-Jährige fasste 16 Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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