Prozess in Eisenstadt

Bub von Stiefvater abgewatscht und gedemütigt

Burgenland
16.06.2026 17:00

Körperliche und verbale Misshandlung eines Unmündigen über einen langen Zeitraum: Beim Prozess in Eisenstadt bricht der reumütige Südburgenländer in Tränen aus, das Opfer kann ihm nicht verzeihen. Der 46-Jährige wird vom Schöffensenat schuldig gesprochen.

Der 46-Jährige gibt prinzipiell zu, das Kind, das als Fünfjähriger von der Frau in die Ehe mitgebracht worden war, sieben Jahre lang regelmäßig misshandelt zu haben, weil er mit der Erziehung überfordert gewesen sei. Aber: „Das war höchstens zwei- bis dreimal im Monat. Und nicht in der Woche!“

„Schau, wie blad du bist!“
An den Ohren ziehen. An den Haaren packen. Watschen. „Nein, ich habe ihm nur manchmal einen Klaps auf den Hinterkopf gegeben.“ Ins Zimmer sperren. Stundenlang auf den Stiegen sitzen lassen. Von alldem will die Mutter nichts mitbekommen haben. Von den Psycho-Übergriffen allerdings sehr wohl: Der Bub wurde vom Stiefvater laufend auf die Waage gestellt, mit den Worten: „Schau, wie blad du bist!“ Folglich bekam er dann weniger auf den Teller.

Entschuldigungsbrief nie geöffnet
Nach der Scheidung und dem Auszug bekam der Südburgenländer mit, dass beim Buben eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurde. Also schrieb er einen Brief, in dem er sich rührend entschuldigte („toller Junge“, „große Fehler gemacht“ etc.). „Ich habe ihn nie aufgemacht“, sagt das Opfer beim Prozess in Eisenstadt, während sich der Angeklagte Tränen aus den Augen wischt. „Es tut mir alles so unendlich leid. Ich war damals mit der Situation einfach überfordert. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gewusst, was ich anrichte.“

Kein Blick sagt mehr als tausend Worte
Er übergibt dem schlanken jungen Mann im Gerichtssaal 5000 Euro. Der wagt es kaum, das Kuvert zu berühren, ehe er nachzählt und sagt: „Gut macht es das aber nicht.“ Dann steckt er das Geld ein, ohne den ehemaligen Stiefvater eines Blickes gewürdigt zu haben.

Der Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre Gefängnis für fortgesetzte Gewaltausübung scheint dem Schöffensenat in diesem Fall nach langer Beratung zu hoch. Man einigt sich auf eine außerordentliche Strafmilderung: 18 Monate bedingte Haft auf drei Jahre, 10.800 Euro Geldstrafe, Weisung zur Psychotherapie. Der Unbescholtene akzeptiert, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.

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