Klage scheiterte

Kfz-Lehrling nach Urlaub zu Recht entlassen

Salzburg
15.06.2026 16:30

Im „Zivilrechtsfall des Monats“ geht es um einen Salzburger Lehrling, der ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers Urlaub machte, zu spät wieder zurückkehrte und daraufhin entlassen wurde. Der Salzburger klagte und verlor in zweiter Instanz den Rechtsstreit. 

Seit Februar 2024 lernte ein junger Salzburger in einem Betrieb den Beruf des Kraftfahrzeugtechnikers. Gegenüber den Ausbildnern kündigte er an, nach der Berufsschule im Sommer Urlaub machen zu wollen. Einen Antrag stellte er nicht – die Urlaubs-Tage waren auch nicht konkret vereinbart worden. Dennoch ging der Lehrling am 8. Juli auf Urlaub, reiste dazu in den Kosovo. Kurz vor seiner Abreise schrieb er seinem Arbeitgeber noch eine WhatsApp, dass er bis zum 18. Juli außer Landes sei.

Ausweis im Kosovo verloren
Im Urlaub passierte aber ein Missgeschick: Der Lehrling verlor seinen österreichischen Ausweis, der zugleich auch Aufenthaltstitel war. Er informierte seinen Betrieb, dass er nicht wie geplant zurückreisen könne. Daraufhin forderte der Chef ihn auf, am 24. Juli am Arbeitsplatz zu erscheinen. Der Lehrling kehrte aber erst am 25. Juli – einen Tag später – zurück. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Der Lehrling klagte, forderte eine Kündigungsentschädigung in Höhe von 9300 Euro. Und in erster Instanz am Salzburger Landesgericht bekam er auch recht. Doch die nächst-höhere Instanz, das Oberlandesgericht Linz, sah die Sache rechtlich anders: Zwar seien mündliche Urlaubsvereinbarungen möglich. Sie müssen aber rechtzeitg und konkret fixiert werden. Zudem gab es in dem Betrieb auch ein elektronisches System zur Beantragung und Genehmigung von Urlauben. Die Entlassung sei daher gerechtfertigt, so die Linzer Richter.  

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