Ein Türke wollte zu seiner im Flachgau lebenden Ehefrau ziehen, die er 2021 über das Internet kennengelernt hatte. Als Schweißer beantragte er die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte. Doch die Behörde lehnte ab: Der Mann sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Manche behaupten, dass Österreich Kriminelle ins Land lasse. Ein aktueller Fall zeigt aber, dass die Behörden sehr wohl auf das Vorleben von Migranten achten: Ein Türke wollte zu seiner Ehefrau in den Flachgau ziehen, die er 2021 über das Internet kennengelernt und wenig später geheiratet hatte. Er plante, hier entsprechend seiner Ausbildung als Fachkraft in der Metallbranche – genauer als Schweißer – zu arbeiten und stellte dafür im Juli 2023 einen Antrag auf die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte.
32 Vorstrafen, darunter Flucht aus Gefängnis
Doch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung lehnte das Ansuchen im Jänner 2024 ab. Grund: Der Aufenthalt des Mannes sei „eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“. Weil er bereits sage und schreibe 32 Eintragungen im türkischen Strafregister aufweist: Es handelt sich vor allem um Gewaltdelikte mit einem Messer, die der Türke zwischen 2010 und 2021 verübt hatte. Und dafür saß er in seiner Heimat mehrfach hinter Gittern – eine Strafe kassierte er 2021 wegen der Flucht aus einem Gefängnis.
Der Mann legte beim Salzburger Landesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen ein, äußerte Reue und meinte, er habe sein Leben nun auf die Reihe bekommen. Doch das Gericht wies die Beschwerde ab und bestätigte damit die Entscheidung der Behörde.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.