Versicherungen

Vorsicht bei Indexanpassungen

Ombudsfrau
15.06.2026 10:33
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Ist es klug, einer Indexanpassung zu widersprechen? Was sind die Konsequenzen? Die Ombudsfrau hat für eine Leserin bei der Wiener Arbeiterkammer nachgefragt.

Ein Problem mit ihrer privaten Krankenversicherung hat Renate M. aus Salzburg. Weil sie der Leistungsanpassung/Indexanpassung widersprochen hat, ist der Betrag für ihre Physiotherapie bereits ausgeschöpft. „Ich habe darauf hingewiesen, dass ich dieselben Leistungen und Zahlungen wie im letzten Jahr möchte“, schreibt sie uns. „Daraufhin hat mir die Versicherung einen Vertrag mit viel schlechteren Leistungen angeboten, speziell die Physiotherapie wurde um drei Viertel des ursprünglichen Tarifes reduziert.“

Leistungen nach Widerspruch reduziert
Sie fragt sich nun, ob das Vorgehen der Versicherung rechtskonform ist und sie eine Chance hat, ihren alten Vertrag zurückzubekommen. Die Antwort lautet leider: Nein. Der Konsumentenschutz-Experte der Wiener Arbeiterkammer, Arif Kaya, erklärt: „Der Widerspruch löst eine unberechenbare Änderung hinsichtlich eines Selbstbehaltes und der Leistungen aus. Die Leistungen werden nach erfolgtem Widerspruch reduziert, der Selbstbehalt steigt und steigt.“

Unkalkulierbares Risiko
Glücklich ist der Experte damit nicht. „Eine Umkehr ist nur auf Gutdünken der Versicherung möglich, auch wenn ich als versicherte Person selbst anbiete, rückwirkend die erhöhte Prämie nachzuzahlen. Ansonsten bleibt es bei der reduzierten Leistung bzw. dem erhöhten Selbstbehalt.“ Und er warnt: „Sollte es danach zu höheren Kosten kommen, beispielsweise aufgrund eines längeren Spitalsaufenthalts, so führt dies bei einem prozentuell zu ermittelnden Selbstbehalt zu einem unkalkulierbaren Risiko aufgrund der höheren Selbstbeteiligung.“

Erhebliche Prämienerhöhungen
Für die AK wäre es daher sinnvoll, die Prämienanpassung an einen bestimmten Index zu binden, um eine Vergleichbarkeit unter den Anbietern herzustellen. „Denn derzeit kommt es teils zu erheblichen Prämienerhöhungen, weit über die Teuerung nach dem VPI (Verbraucherpreisindex) hinaus, die für den versicherten Personenkreis unerklärlich scheint.“

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