Tausende indische Touristen besuchen jedes Jahr Österreich. Warum ausgerechnet seine Lebensgefährtin nicht darunter sein darf, fragt sich ein Auslandsösterreicher. Eine befriedigende Antwort hat er bisher nicht erhalten.
Bereits im Jänner hätte Peter A. (Name geändert) gerne mit seiner Partnerin, die aus Indien stammt, für 18 Tage in Österreich Urlaub gemacht. Um seine Eltern zu besuchen und sein Heimatland herzuzeigen. Daraus wurde aber bis heute nichts.
Visum trotz ausreichender Finanzmittel abgelehnt
„Der Antrag auf ein Visum für meine Lebensgefährtin wurde mit der Begründung abgelehnt, dass wir uns den Aufenthalt nicht leisten können“, schildert er. Dabei habe er finanzielle Mittel in einem hohen fünfstelligen Bereich nachweisen können. „Der Flug war bezahlt. Meine Partnerin konnte 3600 Euro auf ihrem eigenen Konto nachweisen – also ein ordentliches Reisebudget, wobei für die Unterkunft ja keine Kosten anfallen. Außerdem hat sie eine Bestätigung ihres Arbeitgebers.“
Unverständnis über Begründung
Dennoch wurde der Antrag auf ein Visum abgelehnt. Der Bescheid führte aus: „Finanzielle Mittel nicht ausreichend“ und „Finanzunterlagen nicht aussagekräftig“. „Wir wissen nicht, was wir noch weiter machen sollen. Sollen wir nun das Visum erneut mit denselben Unterlagen beantragen - schließlich gibt es keine anderen Unterlagen. Die Diskrepanz zwischen den vorgebrachten Unterlagen und der Feststellung der Botschaft ist wie Tag und Nacht“, ärgert sich Herr A. über das Vorgehen.
Vor allem stößt ihm sauer auf, dass er keine konkrete Auskunft bekommt. Außer, dass ein bestimmtes Formular gefehlt hätte. „Die sogenannte Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) kann ich als Auslandsösterreicher nicht abgeben, denn diese setzt einen Hauptwohnsitz in Österreich voraus. Alternativ habe ich eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt, inklusive voller Haftungserklärung und Bonitätsnachweis.“
Anderer Botschaften sehen Unterlagen als ausreichend an
13 von ihm angeschriebene, andere österreichische Botschaften hätten Herrn A. bestätigt, dass diese Unterlagen als Alternative zur EVE ausreichen würden. „Warum wird das in unserem Fall nicht akzeptiert?“, fragt sich Herr A. weiter.
Ministerium verweist auf laufendes Verfahren
Das österreichische Außenministerium beruft sich auf Anfrage der Ombudsfrau auf das derzeit laufende Verfahren, zu dem man keine Auskunft geben könne. Grundsätzlich sei für Visum-Angelegenheiten das Bundesministerium für Inneres zuständig, unter dessen Fachaufsicht die österreichischen Botschaften und Konsulate handeln.
Wenn ich als Österreicher eine volle Haftungserklärung abgebe und Eide leiste, dann sollte das etwas zählen.
Leser Peter A. (Name geändert)
Und weiter: Zur Erteilung eines Visums müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zähle unter anderem die Absicht, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedsstaaten wieder zu verlassen. Da die Absicht zur Wiederausreise nicht direkt überprüft werden könne, stütze sich die Botschaft in ihrer Einschätzung auf äußere Anhaltspunkte wie familiäre Bindungen im Heimatland, ein Rückflugticket oder frühere Aufenthalte im Schengen-Raum ohne Verstöße, so das Ministerium.
Wunsch nach nachvollziehbaren Entscheidungen
„Wenn ich als Österreicher eine volle Haftungserklärung abgebe und Eide leiste, dann sollte das etwas zählen. Stattdessen wird mir pauschal unterstellt, ich würde gegen die Interessen meines eigenen Landes arbeiten und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt leisten. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten“, folgert Herr A. bitter.
Die Ombudsfrau findet, eine genaue Erklärung der Ablehnungsgründe und eine Anleitung für einen neuen Antrag hätten sich Antragsteller durchaus verdient.
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