Ein Vorarlberger hatte in der Tiefgarage des LKH Feldkirch eine Schreckschusspistole auf eine Frau gerichtet und von ihr verlangt, ihn ins Krankenhaus Bludenz zu fahren. Am Montag wurde der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt.
Es waren Sekunden, die die junge Mutter wohl nie vergessen wird: In der Tiefgarage des LKH Feldkirch wird sie plötzlich von einem bewaffneten Mann abgefangen. In seiner Hand hält er eine Pistole, bei sich trägt er außerdem Messer, Pfefferspray und eine Axt.
Vor Gericht schilderte die Frau die dramatischen Momente: „Ich habe gewusst, das kann jetzt tödlich ausgehen.“ Der 45-Jährige bedrohte die Mutter und forderte von ihr, dass sie ihn nach Bludenz fährt. Die Frau reagierte geistesgegenwärtig, übergab ihm die Autoschlüssel und flüchtete mit ihrer kleinen Tochter ins Innere des Krankenhauses. Noch heute zeigt sie sich überrascht davon, wie ruhig sie in dieser Extremsituation geblieben war.
Ich habe gewusst, das kann jetzt tödlich ausgehen.
Die bedrohte Mutter
Verhaftung durch die Cobra
Der Vorfall war der Höhepunkt einer beängstigenden Odyssee, die den Mann im Jänner quer durchs Land geführt hatte. Laut Staatsanwältin Sophia Gassner war er wegen Kopfschmerzen unterwegs zu einem Krankenhaus – und das schwer bewaffnet. Neben einer geladenen Schreckschusspistole führte er wie erwähnt eine Messerklinge, Pfefferspray und eine Axt mit sich. Auf seinem Weg soll er sogar auf vorbeifahrende Fahrzeuge gezielt haben. Niemand hielt an. Nach der Bedrohung in der Tiefgarage nahm der Fall eine weitere brisante Wendung: Statt mit dem Auto davonzufahren, begab sich der Bewaffnete in den Eingangsbereich des Krankenhauses. Dort schlug schließlich die Cobra zu und verhaftete den 45-Jährigen.
Kein Täter, sondern auch ein Opfer seiner Sucht
Vor dem Landesgericht bekannte sich der Mann zu sämtlichen Vorwürfen. Richter Elias Klingseis betonte zu Beginn der Verhandlung mehrfach, dass kein Angeklagter, sondern ein „Betroffener“ vor Gericht sitze. Das hatte seinen Grund: Denn der Mann war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig, folglich ging es im Prozess zuvorderst um die Frage, ob er in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden muss. Psychiater Reinhard Haller führte die Tat auf jahrelangen massiven Suchtmittelmissbrauch, insbesondere Cannabis, zurück. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien erfüllt, unter strengen Bedingungen könne jedoch darauf verzichtet werden.
Strikte gerichtliche Auflagen
Das Schöffengericht entschied sich letztlich für diesen Weg. Die Unterbringung wurde auf fünf Jahre bedingt ausgesprochen. Der 45-Jährige muss eine Therapie abschließen, eine stationäre Drogentherapie absolvieren, regelmäßige Kontrollen über sich ergehen lassen und strikt abstinent bleiben. Zudem wurde ein Waffenverbot verhängt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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