Vor etwa eineinhalb Jahren wurde in Graz ein ehemaliger Lehrer verurteilt, weil er sich von seinen Schülern über Jahre hinweg Nacktfotos schicken hat lassen und Burschen unsittlich berührt haben soll. Der Steirer bekämpfte das Urteil und der Oberste Gerichtshof hob die Strafe und Einweisung auf. Jetzt wurde in Graz erneut verhandelt, der Mann wurde wieder verurteilt.
Der Fall sorgte in der Steiermark für Riesenaufregung: Ende 2022 wurde bekannt, dass sich ein Lehrer an einer Grazer Schule über Jahre hinweg auf perfide Weise Nacktfotos und intime Videos von seinen minderjährigen Schülern erschlichen haben soll. Der Pädagoge gab sich dafür in sozialen Medien als Mädchen aus. Auch sexueller Missbrauch stand im Raum. Der Lehrer wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert.
Anfang 2025 wurde dem damals 40-Jährigen am Grazer Straflandesgericht der Prozess gemacht. Bei dem Mann waren 30 Datenträger mit mehr als 6000 Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten gefunden worden. Zahlreiche Schüler sagten gegen den ehemaligen Religionslehrer aus. Der Angeklagte gestand zwar einige Vorwürfe, bestritt aber vehement, Jugendliche auch angefasst zu haben.
Hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit
Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem 40-Jährigen eine schwere Präferenzstörung und Pädophilie. Er sah ohne Therapie eine hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit und empfahl die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Dem folgte damals auch der Schöffensenat: Der Mann wurde im Februar 2025 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft sowie zur Einweisung verurteilt, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Erpressung, teils versuchter Nötigung, Täuschung und Verleumdung. Der Ex-Lehrer bekämpfte das Urteil jedoch.
Und bekam Recht: Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte Nichtigkeit fest und hob die Strafe sowie die Einweisung auf. Hintergrund war ein Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Einweisung: Das Erstgericht hatte diese unter anderem auf das Verbrechen der Erpressung gestützt. Bei Vermögensdelikten wie Erpressung kommt eine solche Maßnahme aber nur unter eingeschränkten Voraussetzungen in Betracht. Daher musste das Schöffengericht nun neuerlich über die Strafe und die Frage einer Unterbringung entscheiden.
Antrag auf Einweisung abgewiesen
Am Dienstag wurden die entsprechenden Punkte nun am Grazer Straflandesgericht erneut verhandelt. Der Verteidiger des heute 41-Jährigen, der jetzt als Lkw-Fahrer arbeitet, betonte eingangs, dass sein Mandant sich weiter schuldig bekenne. Er sei aber seit seiner erstinstanzlichen Verurteilung bei einer Sexualtherapeutin in Behandlung, was Erfolg zeige. Für das Beweisverfahren wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen.
An den wesentlichen Schuldsprüchen änderte sich durch die neuerliche Entscheidung aber nichts. Der 41-Jährige wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Antrag auf Unterbringung wurde hingegen abgewiesen, weil das Gericht die Gefährlichkeit des Angeklagten inzwischen als vermindert ansah.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit.
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