Jener ehemalige Lehrer, der sich über gefälschte Social-Media-Profile Nacktfotos von mehr als einem Dutzend seiner Schüler schicken ließ, ist am Freitag in Graz zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Der Mann hatte an den bisherigen Verhandlungstagen am Straflandesgericht einige der Vorwürfe gestanden. Er stritt aber ab, dass er Jugendliche auch angefasst hat. Außerdem sollen die Opfer über 14 Jahre alt gewesen sein.
Schuldspruch in fast allen Punkten
Die Schöffen allerdings schenkten den Burschen mit ihren teils detaillierten Angaben in den kontradiktorischen Einvernahmen mehr Glaubwürdigkeit. Der Pädagoge wurde daher am Freitag in fast allen Anklagepunkten – unter anderem auch wegen des sexuellen Missbrauchs – schuldig gesprochen. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
„Perfid und widerlich“
Der Ex-Lehrer hatte sich laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher das Vertrauen seiner Schüler auf „perfide und widerliche Weise“ erschlichen, indem er sich über Jahre hinweg auf Social Media als Mädchen ausgegeben und so das Material der Burschen zugeschickt bekommen hat. Neben dem Vorwurf, dass er sich die Aufnahmen mit sexuellen Inhalten von Minderjährigen erschlichen hat, wurde der Angeklagte auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, teils versuchter Nötigung, Erpressung, Täuschung, Verleumdung, Unterdrückung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt.
Richterin Julia Riffel sprach in der Urteilsbegründung von „völlig glaubwürdigen Schülern“, die keinen Grund gehabt hätten, so detailliert den Missbrauch zu erfinden. „Sie waren wie eine Spinne im Netz von Intrigen und Täuschungen“, fasste die Richterin das Bild, das sie vom Angeklagten bekommen hat, zusammen. „Sie haben null Empathie gezeigt und wie ein Puppenspieler gehandelt.“
Einweisung wegen Wiederholungsgefahr
Die Schöffen hätten ein „besonders heimtückisches Vorgehen“ erkannt, wegen der hohen Gefahr einer Wiederholung wurde die Einweisung in das forensisch-therapeutische Zentrum verhängt.
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