Das Land Tirol und Landesrätin Astrid Mair (ÖVP) rufen vor dem Start der Festsaison gesetzliche Regeln in Erinnerung. Was dürfen Jugendliche und was nicht? Die „Krone“ kennt die Antworten. Die Politik appelliert nicht nur an die Jugend.
Wie lange dürfen 14-Jährige am Abend ausgehen? Ab welchem Alter ist der Konsum von Bier und Wein erlaubt? Diese und weitere Fragen betreffen den Jugendschutz. „Gerade zu Saisonbeginn der Zelt- und Sommerfeste steht der Jugendschutz wieder vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit“, betont LR Mair.
Das Tiroler Jugendschutzgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Eltern, Erwachsenen und Gastronomen eingehalten werden.

LR Astrid Mair (ÖVP)
Bild: Christof Birbaumer
Ihr Anliegen: geltende Bestimmungen in Erinnerung zu rufen. Damit Jugendliche bestmöglich geschützt werden, gibt es Vorschriften, die von allen einzuhalten seien. „Die Wirkung und die Gefahren von Tabak und Alkohol werden in jungen Jahren oftmals unterschätzt.“ Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen der Konsum von Alkohol erst ab 16 Jahren; Spirituosen, Alkopops, Nikotin oder E-Zigaretten erst ab 18 und Ausgehzeiten für unter 14-Jährige bis 23 Uhr, für unter 16-Jährige bis 1 Uhr.
Schutz nachfolgender Generationen
„Das Tiroler Jugendschutzgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Eltern, Erwachsenen und Gastronomen eingehalten werden“, sagt Mair deutlich. Das Ziel müsse der Schutz der nachfolgenden Generationen sein. Es gilt zudem das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem man sich gerade aufhält.
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