NEOS-Vorstoß

User sollen nicht für Kommentare anderer haften

Innenpolitik
05.06.2026 10:47
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die NEOS drängen auf eine Reform des Medienrechts bei Online-Kommentaren. Künftig sollen Nutzer sozialer Netzwerke nicht mehr für beleidigende oder rechtswidrige Kommentare anderer Personen unter ihren Beiträgen haften. 

Ziel sei es, die Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liege, erklärte NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke. Gespräche mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ sollen folgen.

„Rechtslage reparieren“
„Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden“, betonte Wotschke. Es sei jedoch nicht sinnvoll, Personen für das Verhalten anderer haftbar zu machen, wenn sie von den Kommentaren nichts wussten. Die aktuelle Rechtslage sei sachlich nicht gerechtfertigt und müsse rasch repariert werden.

2000
Derzeit können Nutzer rechtlich belangt werden, wenn Dritte unter ihren Postings beleidigende Kommentare veröffentlichen – selbst dann, wenn sie diese gar nicht gesehen haben. Laut den NEOS können die Kosten pro Kommentar rasch bis zu 2000 Euro betragen. Betroffen seien Medien, Journalisten, öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Viele würden deshalb die Kommentarfunktion deaktivieren.

„Notice-and-Takedown-Prinzip“
Als mögliche Lösung schlagen die NEOS ein sogenanntes „Notice-and-Takedown-Prinzip“ vor. Nutzer würden dabei nicht automatisch für fremde Kommentare haften, müssten diese aber nach einer Aufforderung entfernen. Auch die hohen Verfahrenskosten sollen überprüft werden, da diese laut den NEOS bestimmte Klagemodelle begünstigen.

NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke
NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke(Bild: Neos)

Zuletzt sorgte auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für Aufmerksamkeit. Dabei wurde ein Nutzer geklagt, weil er einen beleidigenden Facebook-Kommentar mit einem „Like“ versehen hatte.

Der OGH wies den Antrag jedoch ab und stellte klar, dass die Bedeutung eines Likes immer vom konkreten Kontext abhängt. Im vorliegenden Fall werteten die Richter das „Gefällt mir“ lediglich als Ausdruck von Antipathie und nicht als Ehrenbeleidigung.

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