Das Vorarlberger Kinderdorf zieht die Reißleine: Per 30. Juni 2026 wird das Angebot der begleiteten Besuchskontakte für Trennungsfamilien komplett eingestellt. Als Grund nennt die Organisation geänderte finanzielle Rahmenbedingungen, die eine Fortführung in der bisherigen Qualität unmöglich machen.
Seit 2006 bot das Kinderdorf, das vor 15 Jahren die alleinige Trägerschaft übernahm, geschützte Räume für Scheidungs- und Trennungsfamilien an. Über 600 Familien nutzten die sogenannten Besuchscafés. Das Angebot richtete sich vor allem an hochstrittige Fälle, in denen der Kontakt zwischen Kindern und einem Elternteil ohne professionelle Aufsicht und Schutzkonzepte nicht durchführbar gewesen wäre.
Laufende Begleitungen sollen bis Ende Juni noch verlässlich zu Ende geführt werden, neue Anmeldungen werden ab sofort jedoch nicht mehr entgegengenommen.
Kollateralschaden der Budgetkonsolidierung?
Die Einstellung des Angebots erfolgt vor dem Hintergrund spürbarer Budgetkürzungen und Sparmaßnahmen der Vorarlberger Landesregierung. Um die Landesfinanzen zu konsolidieren, stehen derzeit alle Ressorts – auch der Sozial- und Jugendbereich – unter strenger Effizienzprüfung. Zwar betont die Geschäftsleitung des Kinderdorfs, dass der Schritt das Ergebnis einer internen „fachlichen und betriebswirtschaftlichen Prüfung“ sei, doch der Verweis auf unzureichende finanzielle Rahmenbedingungen macht deutlich, dass die öffentliche Hand die gestiegenen Kosten für die aufwendige Betreuung offenbar nicht mehr deckt.
Kritiker sehen in dem Aus der Besuchsbegleitung ein Alarmsignal. Da das Angebot eine wesentliche Schnittstelle zwischen den Gerichten, der Kinder- und Jugendhilfe (BH-KJH) und der Kinder- und Jugendanwaltschaft bildete, droht nun eine spürbare Lücke im regionalen Kinderschutznetz.
Zukunft der Familien unklar
Wie die Lücke ab Juli geschlossen werden soll, bleibt vorerst offen. Das Kinderdorf appellierte zum Abschied an die Behörden, die Sensibilität bei familiengerichtlichen Verfahren hochzuhalten. Für viele betroffene Trennungsfamilien im Land bedeutet das Aus des Angebots jedoch vor allem eines: eine erhebliche Verunsicherung darüber, wie der Kontakt zu ihren Kindern künftig rechtssicher und geschützt über die Bühne gehen kann.
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