Sie gelten als eiserne Reserve in jedem Haushalt: Mini-Ausführungen von Ketchup, Mayo oder Zucker! Die winzigen Plastikbeutel sollen jedoch ab 2030 in der Gastronomie verboten werden. EU-typisch wird es aber Ausnahmen geben ...
Das Ketchup-Sackerl zum Schnitzel, die kleine Portion Mayo zu den Pommes oder der Zuckerstick zum Verlängerten: Für viele Gäste in der heimischen Gastronomie sind die Mini-Packungen eine Selbstverständlichkeit.
Doch damit soll bald Schluss sein. Im Kampf gegen die immer größer werdende Plastikflut hat die EU eine neue Verpackungsverordnung (PPWR) auf den Weg gebracht, die ab 12. August 2026 gilt.
Müllberge sollen um 15 Prozent sinken
Das Ziel ist klar formuliert: Bis 2040 soll der Verpackungsmüll in der gesamten EU um 15 Prozent sinken. Das teilweise Verbot von Einwegpackungen ab 2030 stellt dafür einen wichtigen Meilenstein dar. Gerade die kleinen Portionspackungen gelten als problematisch. Sie bestehen oft aus mehreren Materialschichten, sind schwer zu recyceln und werden nach einmaligem Gebrauch weggeworfen.
Die neue Regelung betrifft eine ganze Palette an Produkten des täglichen Gebrauchs. Konkret geht es um die kleinen Päckchen und Schälchen für Ketchup, Mayonnaise, Senf und diverse andere Soßen, die zum Essen gereicht werden. Einzeln verpackte Gewürze wie Salz und Pfeffer fallen ebenfalls darunter. Auch in Hotels ist Schluss mit kleinen Einweg-Shampoos oder Bodylotions.
Ebenso vom Verbot betroffen sind die kleinen Plastikdöschen mit Kaffeemilch oder die winzigen Zuckertütchen, die oft zum Kaffee serviert werden. Entscheidend bei dem Verbot ist der Ort des Verzehrs: Die Regelung greift ausschließlich dann, wenn Speisen und Getränke vor Ort konsumiert werden – also direkt im Restaurant, im Beisl, im Kaffeehaus oder auf der Terrasse im Schanigarten.
Wichtige Ausnahmen bleiben bestehen
Wer sein Essen hingegen „to go“, also zum Mitnehmen, bestellt, wird auch in Zukunft nicht auf die gewohnten Portionspackungen verzichten müssen. Für Take-away-Gerichte, sei es vom Drive-in-Schalter, dem Würstelstand oder beim Coffee-to-go, ändert sich nichts. Die Logik dahinter: Die Mahlzeit wird nicht im Betrieb selbst, sondern unterwegs oder daheim gegessen.
Dasselbe Prinzip gilt auch für Fertigsalate aus dem Supermarkt oder von der Tankstelle, bei denen das Dressing weiterhin im bekannten Plastikbeutel beiliegen darf. Eine weitere, bedeutende Ausnahme wurde für sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime festgelegt.
In diesen Bereichen bleiben die Portionsverpackungen aus hygienischen Gründen auch nach 2030 weiterhin erlaubt, um die Sicherheit der Patienten und Bewohner zu gewährleisten.
Die Verordnung trifft auch tief in der österreichischen Seele verankerte Produkte. Ein prominentes Beispiel, das die Dimension der Umstellung verdeutlicht: die Manner-Schnitte. Ihre traditionelle, doppelte Aluminium-Papier-Verpackung ist nicht recycelbar und muss daher ersetzt werden. Ähnlich ergeht es dem klassischen Butterpapier.
Österreichs Lebensmittelhersteller suchen bereits unter Hochdruck nach neuen, gesetzeskonformen Lösungen. Die Konsumenten selbst werden ebenfalls stärker in die Pflicht genommen: Bei Take-Away-Lokalen soll man künftig vermehrt eigene Behälter für Essen und Getränke mitbringen.
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