Makabre Entdeckung in Münchendorf (NÖ): Bereits am 28. Mai wurde die stark verweste Leiche einer Frau aus einer Hauswand geborgen. Der mysteriöse Fall beschäftigt seither die Wiener Ermittler. Vieles deutet derzeit auf einen möglichen Sozialleistungsbetrug hin. Nach dem oder der Verantwortlichen wird intensiv gefahndet.
Wann wurde die damals rund 90 Jahre alte Frau in einer Hauswand einbetoniert – und wer steckt dahinter? Diesen Fragen gehen Wiener Ermittler derzeit mit Hochdruck nach.
Doch der Reihe nach: Vergangenen Donnerstag wurden Polizei und Feuerwehr zum Zweitwohnsitz der Frau in Niederösterreich gerufen. Angehörige aus Wien hatten die Pensionistin als vermisst gemeldet. Vor Ort stellte sich jedoch rasch heraus, dass die gebürtige Österreicherin offenbar nicht erst seit Tagen, sondern bereits seit Jahren verschwunden war.
Leichenspürhunde schlugen an
Nachdem die Einsatzkräfte die Tür gewaltsam geöffnet hatten, nahmen Leichenspürhunde sofort eine Fährte auf. Diese führte die Ermittler direkt zu einer Hauswand am Abgang zum Keller. Dort machten sie die schreckliche Entdeckung: Hinter dem Mauerwerk lag die stark verweste Leiche der Frau, die in wenigen Tagen ihren 100. Geburtstag gefeiert hätte.
Laut „Krone“-Informationen gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen. Die Ermittler vermuten daher, dass die Frau eines natürlichen Todes gestorben war. Eine bereits angeordnete Obduktion soll Gewissheit um die genauen Todesumstände geben. Warum ihre Leiche anschließend in einer Hauswand einbetoniert wurde und wer dafür verantwortlich ist, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
Ermittler prüfen Sozialbetrug
Das mögliche Motiv hinter der mutmaßlich makabren Vertuschung? Derzeit deutet vieles auf Sozialleistungsbetrug hin. Die Pension der Seniorin könnte über Jahre hinweg weiter bezogen worden sein. Die Ermittler fahnden deshalb mit Hochdruck nach dem Sohn der Frau. Er soll im Ausland leben und als wichtiger Zeuge Licht in den rätselhaften Fall bringen.
Juristisch dürfte die mögliche Schadenssumme allerdings eine entscheidende Rolle spielen. Für Betrug drohen bei einem Schaden von mehr als 300.000 Euro bis zu zehn Jahre Haft. Dass allein durch die Pension der Seniorin ein derart hoher Betrag zusammengekommen ist, gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.
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