Wegen grausamer Taten in Gefängnissen in der syrischen Stadt Rakka erhebt die Wiener Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen zwei Amtsträger des früheren syrischen Regimes. Die Vorwürfe: Folter, sexuelle Gewalt und Misshandlungen. 21 Opfer konnten bislang ausgeforscht werden.
Konkret geht es in dem Fall um einen bereits bekannten Brigadegeneral, der als sogenannter Foltergeneral im Rahmen eines Prozesses gegen den BVT vor zwei Jahren in Erscheinung getreten war.
Ihm wurde bereits damals die Folter von zahlreichen Regimegegnern in seinem Herkunftsland zur Last gelegt.
„Foltergeneral“ und weiterer Offizier angeklagt
In der nunmehrigen Anklage, die die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch veröffentlichte, werden ihm und einem weiteren Oberstleutnant Gräueltaten gegen Inhaftierte zur Last gelegt. Und zwar im Zeitraum zwischen 2011 und 2013. unter dem Assad-Regime.
Ziel der Tathandlungen war es, die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern.
Staatsanwältin Nina Bussek
„Ziel der Tathandlungen war es, die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Landesweit wurden auf Anordnung der Zentralbehörden in Damaskus Repressionen gegen die Zivilbevölkerung ausgeführt, welche sich letztendlich zu einem Bürgerkrieg ausweiteten“, so Staatsanwältin Nina Bussek in einer Aussendung.
„Massive körperliche und auch sexuelle Gewalt“
Neben den menschenunwürdigen Umständen in Haft sollen die Gefangenen mit Folterwerkzeugen „zum Teil massiv körperlich misshandelt“ worden sein, mit dem Ziel, Geständnisse zu erpressen. „Im Fall eines der Opfer soll es auch zur Anwendung von sexueller Gewalt gekommen sein“, so Bussek.
2015 Asylanträge in Österreich gestellt
Laut ihren Angaben sollen bislang 21 Opfer ausgeforscht worden sein. Doch warum wird den beiden Angeklagten in Österreich der Prozess gemacht? Die beiden hatten im Jahr 2015 unabhängig voneinander in Österreich einen Asylantrag gestellt und halten sich seither im Land auf.
Das Strafmaß beträgt jeweils von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die 21 Opfer haben teils schwere Dauerfolgen aufgrund der durch die Folter erlittenen Verletzungen davongetragen – sie schlossen sich als Privatbeteiligte dem Verfahren an. Die Anklage ist bislang nicht rechtskräftig.
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