Nach dem Tod eines psychisch kranken Drogensüchtigen muss sich seit Donnerstag eine ehemalige Ärztin aus Vorarlberg vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Medizinerin wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Fall ist medizinisch überaus komplex.
Drei Jahre lang war ein mittlerweile verstorbener Mann Patient jener Ärztin, die sich nun am Landesgericht verantworten muss. Der Mann litt an bipolaren Störungen, Epilepsie – und er war schwer heroinabhängig. Genau diese Kombination steht jetzt im Mittelpunkt des Prozesses. Denn obwohl die Medizinerin laut eigenen Angaben über die Drogensucht Bescheid wusste, verschrieb sie ihrem Patienten über Jahre hinweg das Beruhigungsmittel Rivotril. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, damit grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Medizinerin bestreitet Vorwürfe
Die Ärztin bestreitet die Vorwürfe vehement. Vor Gericht schildert die Angeklagte ihre Sicht der Dinge: Der Mann sei 2017 erstmals in ihre Praxis gekommen und „sehr aufgeregt“ gewesen. Nach diversen Untersuchungen habe sie ihn schließlich aufgenommen. Sie habe zwar gewusst, „dass Benzodiazepine riskant sein können“, diese aber nach sorgfältiger Abwägung und genauer Aufklärung des Patienten dennoch verschrieben. Ende 2020 endet das Ärztin-Patienten-Verhältnis schließlich abrupt. Laut Aussage der Medizinerin habe sie den Mann aus der Praxis verwiesen, da er wiederholt andere Patienten belästigt und laut herumgeschrien hätte. Anfang 2021 verstirbt der Mann.
Fall ist hochkomplex, neues Gutachten nötig
Im Gerichtssaal sorgt vor allem die medizinische Komplexität des Falles für Diskussionen. Der Sachverständige erklärt, dass angesichts der derzeitigen Faktenlage nicht geklärt werden könne, ob das verschriebene Medikament medizinisch notwendig oder alternativlos gewesen sei. Dafür müsse die gesamte Krankengeschichte aufgearbeitet und Befunde anderer Ärzte eingeholt werden. Das Gericht ordnete deshalb ein neues Gutachten an. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt – in die nächste Runde wird es frühestens in vier Monaten gehen.
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