Ein Vorarlberger Gastronom stellte einem Gast sein Konto zur Verfügung – auf dieses flossen dann dubiose 43.000 Euro.
Vom eigenen Gastronomiebetrieb in Vorarlberg blieb dem 53-jährigen Angeklagten nur ein Schuldenberg: Sein Unternehmen steht mit rund einer Million Euro in der Kreide, privat droht ihm nun ebenfalls der finanzielle Zusammenbruch. Gleichzeitig stand der Mann wegen schweren Betrugs vor Gericht.
„Frankie“ hatte die Idee mit dem Konto
Auslöser der Affäre war laut seiner Darstellung ein Mann namens „Frankie“, der im vergangenen Winter regelmäßig sein Lokal besucht haben soll. Der angebliche Afrikaner habe sich immer wieder kleinere Geldbeträge geliehen. Insgesamt seien so rund 4500 Euro zusammengekommen. Als der Gastronom das Geld zurückforderte, habe „Frankie“ erklärt, er erwarte selbst eine größere Überweisung. Dafür brauche er lediglich die Bankdaten des Wirts, damit dieser sich seine offenen 4500 Euro direkt holen könne. Der 53-Jährige gab seine Kontodaten weiter – und geriet damit mitten in einen professionellen Betrugsfall.
Im Hintergrund manipulierten Hacker die Rechnungen zweier Firmen aus der Autobranche. Die Gemeinden Purkersdorf (NÖ) und Gamlitz (Steiermark), die bereits Geschäftsbeziehungen mit den Unternehmen hatten, bemerkten die Fälschungen nicht. Die Täter änderten lediglich die Bankverbindung – und setzten das Konto des Vorarlbergers ein. So landeten knapp 47.000 Euro auf seinem Konto.
„Mein Mandant war zu gutgläubig“
Der Gastronom nahm sich davon laut eigener Aussage seine 4500 Euro, der Rest verschwand angeblich bei den unbekannten Tätern. Vor Gericht stieß diese Version auf wenig Glauben. „Dass Sie nichts geahnt haben, ist völlig lebensfremd“, hielt Richter Theo Rümmele fest. Verteidiger Danijel Nikolic argumentierte dagegen: „Mein Mandant war einfach zu gutgläubig.“ Der bislang unbescholtene 53-Jährige wurde wegen Beitrags zu gewerbsmäßig schwerem Betrug zu sieben Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er den beiden Gemeinden die knapp 47.000 Euro zurückzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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