In der Steiermark

6 Fakten zur Abnahme von Raser-Fahrzeugen

Steiermark
26.05.2026 16:00

Sechs Rasern wurde am Pfingstwochenende allein in der Steiermark ihr Fahrzeug abgenommen, weil sie mit bis zu 100 km/h (!) zu viel unterwegs waren. Die Empörung ist groß, aber es gibt auch viele Fragen – wir haben die Fakten.

Gleich sechs Fahrzeugabnahmen an einem (langen) Wochenende in der Steiermark: „Das ist schon eine massive Häufung. Die hat es so noch nicht gegeben in der Steiermark“, sagt Sarah Kastner, Leiterin der Verkehrsbehörde des Landes. Dementsprechend groß ist die Empörung unserer Leserinnen und Leser über die rücksichtslosen Raser. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann wird mir das Fahrzeug abgenommen? 
„Ab Tempoverstößen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts kann ein Fahrzeug beschlagnahmt werden“, erklärt Matthias Wolf vom ÖAMTC. „Hat man eine einschlägige Vorstrafe wie Führerscheinentzug wegen Teilnahme an einem Straßenrennen oder war mehr als 80 km/h zu schnell innerorts bzw. 90 km/h außerorts unterwegs, kann es dauerhaft beschlagnahmt werden.“

Was passiert dann mit dem Fahrzeug?
Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde schickt einen Abschleppdienst, der das Fahrzeug in einen gesicherten Bereich bringt.

Wie lange ist das Fahrzeug dann weg?
„Die vorläufige Beschlagnahme kann bis zu zwei Wochen dauern“, sagt Wolf. In dieser Zeit muss die Bezirkshauptmannschaft entscheiden, wie weiter verfahren wird.

Wann kommt es zu einer längeren Abnahme oder gar Versteigerung?
Ist ein Raser „völlig unbelehrbar“ und wird immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt, kann es nach der Beschlagnahme am Ende eines Verfahrens auch zur dauerhaften Abnahme und Versteigerung kommen.

Was passiert, wenn das Fahrzeug gar nicht dem Raser gehört?
„Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Fahrzeug nur dann mehr als 14 Tage beschlagnahmt oder gar versteigert werden, wenn es dem rasenden Lenker selbst gehört“, sagt Wolf. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs soll sich das ab Oktober 2027 ändern. Dann können auch Autos beschlagnahmt werden, die nicht im Alleineigentum stehen – etwa Leasing- und Mietwagen, Firmenfahrzeuge oder geborgte Autos.

Wie viele Fahrzeuge wurden in der Steiermark bereits abgenommen?
„Seit Inkrafttreten der Möglichkeit der Fahrzeugabnahme am 1. März 2024 wurden 48 Fahrzeuge abgenommen“, erklärt Sarah Kastner von der Verkehrsbehörde des Landes. Versteigerungen gab es noch keine – in einem Fall läuft das Verfahren. Heuer wurden bereits neun Fahrzeuge abgenommen.

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