Ein Villacher hatte Sonntagabend auf seine Lebensgefährtin eingeschlagen. Ihm wurde auch eine Schreckschusspistole abgenommen. Der 46-Jährige wird der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Sonntagabend war es in der Wohnung eines 46-jährigen Villachers zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin gekommen. Nun steht der Mann im Verdacht, mehrfach mit seinen Fäusten auf die 50-Jährige eingeschlagen und sie dadurch im Gesicht verletzt zu haben.
Gegen den Mann wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Ihm wurden eine Schreckschusspistole und Munition abgenommen. Der 46-Jährige wird wegen des Verdachts der Körperverletzung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.
Auch ohne echte Munition gefährlich
Schreckschusswaffen verschießen keine scharfe Munition, sondern Knall-, Reizgas- oder Pyromunition. Sie erzeugen also einen lauten Knall und stoßen oft einen Blitz aus. Solche Schreckschusswaffen können der Selbstverteidigung dienen. Wird ein Schreckschuss aber aus nächster Nähe abgegeben, kann er verletzen oder sogar töten.
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