Muss ich Überstunden machen, wenn ich niemanden für mein Kind habe – oder ganz dringend zum Arzt muss? Teresa Wasserfaller, Expertin für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark, kennt alle Aspekte und Antworten, wenn es ums Thema Mehrarbeit geht.
Sofern keine abweichende Arbeitszeitvereinbarung getroffen wurde, spricht man von Überstunden, wenn länger als die gesetzliche wöchentliche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (in der Regel acht Stunden) gearbeitet wird.
Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf zwölf Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten, jeweils inklusive Überstunden.
Eine Überschreitung dieser Grenze ist unter bestimmten Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. in Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft oder bei Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat.
Ablehnungsgründe müssen schwer wiegen
Wenn vonseiten der Beschäftigten wichtige Gründe, wie Kinderbetreuungspflichten oder dringende Arzttermine vorliegen, können Überstunden abgelehnt werden. Die Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma.
Wurden bereits 50 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag gearbeitet, dürfen weitere Überstunden in dieser Woche oder an diesem Tag ohne Begründung abgelehnt werden. Dies darf sich nicht benachteiligend hinsichtlich des Entgelts, von Aufstiegsmöglichkeiten oder Versetzungen auswirken.
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