Lehrlinge müssen im Zuge ihrer Ausbildung oftmals Dienstreisen unternehmen und Montagearbeiten durchführen. Ob hierfür anfallende Reisekosten refundiert werden und Anspruch auf Taggeld besteht, erklärt Kerstin Feiel-Schiller, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark.
Arbeiten bei Baustellen oder Kunden – viele Lehrlinge werden regelmäßig für Montagearbeiten bzw. Dienstreisen eingesetzt. Wichtig zu wissen ist, dass Reisekosten bzw. Reiseaufwandsentschädigungen auch Lehrlingen bezahlt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise der Ersatz von Fahrtkosten (z.B. Öffi-Tickets, Kilometergeld), Taggeld (Diäten, Entfernungszulage), Nächtigungsgeld und Entgelt für Wegzeiten. Ab wann und in welcher Höhe der Anspruch besteht, ist in den einzelnen Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen geregelt.
Reisezeit ist grundsätzlich Arbeitszeit. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz regelt für Lehrlinge ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unter gewissen Voraussetzungen eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit bei Reisezeiten.
Exakte Mitschrift zu Dienstreisen führen
Wichtig ist, dass Lehrlinge ihre Arbeitszeiten und die Pausen sowie ihre konkreten Einsatzorte und auch die Fahrtzeiten (Hin- und Rückweg) bei Montagearbeiten bzw. Dienstreisen genau mitschreiben.
Achtung: Hier gibt es zum Teil sehr kurze Verfallsfristen.
Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer, Abteilung Jugend und Lehrausbildung, wenden: jugend@akstmk.at oder 057799-2427.
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