AK-SERVICE-TIPP

Wichtige Fakten zur Teilpension

Steiermark
06.05.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Wer seine Alterspension gerne in Form einer Teilpension beanspruchen möchte, kann sich über den Teilpensionsrechner der Arbeiterkammer im Vorfeld die Pensionshöhe anzeigen lassen und erfährt, ob es Rücklagen für die Steuernachzahlung bedarf, wie AK-Steiermark-Expertin Yvonne Pöschl-Stimitz weiß.

Seit 1. Jänner 2026 kann man eine Alterspension als Teilpension beantragen. Mit dieser können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihrer Pension in Anspruch nehmen und gleichzeitig eine Arbeitszeitreduktion vereinbaren. Der andere Teil der Pension verbleibt am Pensionskonto und wird erhöht. Voraussetzung dafür ist die Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent, aber höchstens um 75 Prozent.

Der Teilpensionsrechner gibt einen Überblick, wie sich die Teilpension und das Einkommen aus der Teilzeitarbeit zusammensetzen. Es ist auch ersichtlich, wie sich die volle Pension entwickeln wird.

Der Rechner zeigt die Höhe der Teilpension, das Teilzeitentgelt und den Gesamtverdienst sowie die zu bildenden monatlichen Rücklagen für eine Steuernachzahlung an.

Pensionsstichtag wird herangezogen
Ebenfalls benötigen Sie vorab Informationen über das Pensionskonto (z. B. Pensionsstichtag oder auch die monatliche Pension bei vollem Pensionsantritt). Dies ist online mit der ID Austria möglich. Auch werden Angaben, wie das Geburtsdatum, das aktuelle Bruttoeinkommen, die Pensionsart und die Reduktion der Arbeitszeit benötigt.

Hier geht es zum Teilpensionsrechner: teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at

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