AK-SERVICE-TIPP

Elternteilzeit: Was es zu beachten gilt

Steiermark
22.04.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Nach der Elternteilzeit haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf ihre ursprüngliche Stundenanzahl und genießen einen besonderen Kündigungsschutz – allerdings gibt es vor der Rückkehr wichtige Fristen zu beachten, wie Mirella Koller, Expertin in der AK Steiermark, in der heutigen Kolumne erklärt.

Der Einstieg nach einer Karenz muss fristgerecht geplant werden. Es ist empfehlenswert, während der Karenz Kontakt mit der Firma zu halten. Sechs Monate vor Ablauf der Karenz sollte es ein Gespräch mit dem bzw. der Vorgesetzten geben, um die Aufgabenbereiche zu besprechen. Spätestens drei Monate vor Karenzende muss die Elternteilzeit schriftlich, am besten als Einschreiben, gemeldet werden.

Voraussetzung für einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit ist eine bereits dreijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit, wobei die Karenz angerechnet wird. Außerdem muss es im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte geben.

Die Arbeitszeit muss um 20 Prozent reduziert werden und mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen. Die Stundenanzahl darf einmal verändert werden und es besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Anspruch bis zum 8. Geburtstag
Der gesetzliche Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Insgesamt sind maximal sieben Jahre möglich, abzüglich Karenz- und Mutterschutzzeiten. Nach der Elternteilzeit haben Beschäftigte das Recht, zur ursprünglichen Stundenanzahl zurückzukehren.

Bei Fragen ist eine Beratung in der Arbeiterkammer Steiermark sinnvoll.

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